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Erstellt am 09.08.2021

Vorsorgeausweis endlich verstehen: so geht’s

Für viele ist der jährliche Vorsorgeausweis ihrer Pensionskasse nur ein Stück Papier mit vielen Zahlen. Es landet nach einem kurzen Blick auf den Inhalt im Dokumentenordner oder – noch schlimmer – im Papierkorb. Wir erklären Ihnen, warum sich ein genaues Studieren des Dokuments lohnt.

«Vorsorgeausweis», der Begriff klingt kompliziert. Doch schaut man genauer hin, wird klar, wie wichtig der Inhalt des jährlichen Vorsorgeausweises ist. Er zeigt den Stand Ihres Pensionskassenvermögens sowie Ihrer voraussichtlichen Altersrente an.

Wüssten Sie just in diesem Moment, wieviel Geld Sie im Alter, bei Invalidität oder Ihre Hinterbliebenen im Todesfall bekommen würden? Wahrscheinlich nicht – wie viele Schweizer und Schweizerinnen, die noch mitten im Berufsleben stehen.

Auch für die Planung einer frühzeitigen Pensionierung, der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder eines Geldbezugs für das lang ersehnte Traumhaus bietet der Pensionskassenausweis wichtige Anhaltspunkte. Zudem ist es gut zu wissen, inwiefern die Risiken Alter, Tod und Invalidität bei Ihrer Pensionskasse (PK) abgesichert sind. Welche Leistungen erhalten Sie bei Eintritt eines dieser Ereignisse? Lohnt es sich, zur finanziellen Absicherung weitere Vorkehrungen zu treffen? Wir schaffen Ordnung im Dschungel aus Pensionskassen-Fachbegriffen.

Wichtige Fachbegriffe einfach erklärt

In dieser Anleitung schlüsseln wir die gängigsten Begriffe auf, damit Sie Ihren Vorsorgeausweis künftig richtig lesen und interpretieren können. Beachten Sie, dass die untenstehende Ausführung einen Überblick über die Thematik verschafft und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt.

Nummer 1 – Gemeldeter und versicherter Jahreslohn

Das gemeldete Jahresgehalt entspricht Ihrem Brutto-Jahreslohn, also Ihrem Jahreslohn ohne Abzüge. Dieser wird je nach Vorsorgeplan Ihrer Pensionskasse in der Höhe begrenzt. Ein Teil Ihres Lohns ist bereits über Leistungen aus der 1. Säule (AHV) abgesichert, dieser Betrag wird ebenfalls abgezogen. Das Ergebnis ist der versicherte Jahreslohn, welcher für die Berechnung von Leistungen und Beiträgen massgebend ist.

Nummer 2 – Sparkapital

Das Sparkapital setzt sich aus allen eingebrachten Leistungen, Einzahlungen sowie Zinsen zusammen und zeigt an, wie viel bisher für Ihre Vorsorge angespart wurde.

Nummer 3 – Voraussichtliches Alterskapital

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Altersguthaben, welches auf die verbleibenden Jahre hochgerechnet wird. Übrigens: für die Bestimmung der gesetzlichen Todesfall- und Invaliden-Leistungen gilt das Guthaben ohne Zins, für die reguläre Altersvorsorge mit Zins.

Hier ist besonders bei Hausfrauen/-männern oder Personen, die längere Zeit nicht erwerbstätig waren Vorsicht geboten: Bahnt sich eine Einzahlungslücke an, empfiehlt es sich, zusätzliche Einzahlungen zu leisten, um einer späteren Rentenlücke vorzubeugen.

Nummer 4 – Altersleistungen bei vorzeitiger Pensionierung

Falls Sie eine frühzeitige Pensionierung ins Auge fassen, lohnt sich ein Blick auf diese Zahlen. Hier ist – aufgeschlüsselt nach gewünschtem Pensionierungsalter – ersichtlich, mit welchen reduzierten Altersleistungen Sie voraussichtlich rechnen können.

Nummer 5 – Todesfall-Leistungen

Falls Sie vor Ihrer Pensionierung ableben sollten, haben Ihr Ehepartner oder Ihre anspruchsberechtigten Kinder Anspruch auf eine jährliche Rente in der im Pensionskassenausweis aufgeführten Höhe. Für Personen in eingetragener Partnerschaft gilt diese Regelung ebenfalls. Bei bereits pensionierten Rentenbezügern erhält der hinterbliebene Ehepartner 60% der laufenden Rente, Waisen 20%.

Nummer 6 – Invaliden-Leistungen

Ein Anspruch auf Invalidenrente besteht, wenn die Invalidität auf eine Krankheit zurückgeführt werden kann. Für eine volle jährliche Invaliden-Rente müssen Sie zu mindestens 70% invalid und die offizielle Wartefrist muss abgelaufen sein. Bei Teil-Invalidität werden die Leistungen entsprechend dem jeweiligen IV-Grad angepasst.

Nummer 7 – Finanzierung

Hier wird aufgelistet, wie sich in den vergangenen zwölf Monaten Ihre Pensionskassenbeiträge zusammengesetzt haben. Das Total, also der jährliche Versicherungsbeitrag, wird beispielsweise von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in zu gleichen Teilen finanziert. Er fliesst in drei verschiedene Töpfe innerhalb der 2. Säule:

  • Sparbeitrag: Er dient dem Aufbau einer Rente und ist als Prozentanteil gesetzlich festgelegt. Zudem ist er nach Alterskategorien abgestuft. Generell gilt: Je älter sie sind, desto höher ist Ihr vorgeschriebener Sparanteil.
  • Risikokostenbeitrag: Das ist der Anteil für die Versicherung möglicher IV-Leistungen und für Todesfallleistungen.
  • BVG-Zusatzkosten: Hierbei handelt es sich um Verwaltungskosten Ihrer Pensionskasse. Es ist also der effektive Preis, den Sie für die Pensionskasse bezahlen.

Nummer 8 – Austrittsleistung

Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, wird der hier aufgelistete Betrag an die Vorsorgeeinrichtung der neuen Firma überwiesen. Sofern Sie Ihre Erwerbstätigkeit dauernd oder vorübergehend aufgeben, muss dieser Betrag auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Sobald Sie wieder einen Job haben, muss das Freizügigkeitsguthaben in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers eingebracht werden.

Nummer 9 – Einkauf

Schauen Sie hier genau hin, wenn Sie Ihr Alterskapital aufstocken möchten. Sie können Ihr Sparkapital verbessern, indem Sie freiwillig in die 2. Säule einzahlen. Der angegebene Betrag entspricht Ihrer Beitragslücke und damit Ihrer maximal möglichen Einkaufssumme. Wenn Sie den maximalen Beitrag eingezahlt oder einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt haben, beträgt die mögliche Einlage Null. Unser Tipp: Freiwillige Einzahlungen in Ihre Vorsorge können Sie von den Steuern abziehen und so einiges an Geld sparen!

Nummer 10 – Vorbezug für Wohneigentum

Es gibt wenig Möglichkeiten, frühzeitig Geld aus der Pensionskasse zu beziehen. Eine davon ist die Investition in Wohneigentum. In unserem Beispiel ist das nicht der Fall, aber die bezogene Summe wird auf dem Vorsorgeausweis festgehalten. Beim Bezug gibt es ein Minimum, ab dem 50. Altersjahr kommen allerdings Einschränkungen hinzu. Hier ist wichtig zu beachten, dass bei einem vorzeitigen Bezug später Altersguthaben fehlt und die Leistungen somit geringer ausfallen. Aber: vorbezogene Leistungen können auch wieder eingebracht werden!

Übrigens

Es ist wichtig zu verstehen, wie Ihre Vorsorge funktioniert, wie hoch die Beiträge später sein werden und wie Sie selber für höhere Leistungen sorgen können. Viele Erklärungen können Sie bereits im jeweiligen Reglement der PK finden, bei Unklarheiten oder Fragen gehen Sie ruhig auf Ihre Pensionskasse zu.

Vier konkrete Tipps für Sie

Dranbleiben lohnt sich

Es lohnt sich für Sie, wenn Sie sich im generellen mit Ihrer Vorsorge auseinandersetzen. Leistungen der Pensionskasse (2. Säule) ergänzen AHV-Leistungen (1. Säule) im Alter, Todesfall sowie bei Invalidität. Gehen Sie mit Hilfe Ihres Vorsorgeausweises auf die Suche nach eventuellen Rentenlücken und überlegen Sie, ob Sie diese auffüllen möchten.

Einkäufe prüfen

Eine Aufstockung ist durch Einkäufe in die Pensionskasse möglich, wodurch sich die Leistungen der 2. Säule verbessern.

Möglichkeiten der dritten Säule ausschöpfen

Damit sie Ihren gewohnten Lebensstandard behalten können, kann sich eine private Vorsorge über die dritte Säule lohnen, mit der ebenfalls Vorsorgelücken im Alter, bei IV oder Tod geschlossen werden können. Für allfällige Risiken in Bezug auf Tod und IV eignen sich übrigens Lebensversicherungen.

Mit der gebundenen Säule 3a bieten sich heutzutage interessante Möglichkeiten an

Zum Beispiel können Vorsorgegelder in sogenannte Vorsorgefonds, die aus Aktien, Obligationen und alternative Geldanlagen bestehen, angelegt werden. Mit einer Investition in Vorsorgefonds können Sparer:innen mit dem Vorsorgekapital längerfristig von durchschnittlich höheren Renditechancen als bei einem gewöhnlichen 3a-Vorsorgekonto profitieren. Das Vorsorgevermögen ist aber gewissen Schwankungen der Finanzmärkte ausgesetzt.

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