Die obligatorischen Leistungen der ersten und zweiten Säule decken in der Regel nur rund 60% Ihres aktuellen Einkommens ab. Ihre Kosten nehmen im Alter jedoch zu, da beispielsweisse Krankenkassenprämien steigen. Somit wird es für viele Menschen zur Herausforderung, ihren Lebensstandard nach der Pensionierung zu sichern. Die private Vorsorge ist deshalb umso wichtiger. Die gute Nachricht ist: Jeder Franken, der für die private Vorsorge der Säule 3a bis Ende Jahr einbezahlt wird, kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Es muss nicht zwingend der gesetzliche Maximalbetrag von CHF 7’056.– (mit BVG-Pensionskasse; Stand: 2023) einbezahlt werden, auch geringere Beiträge summieren sich über die Jahre. Der Steuereffekt spielt unabhängig von der aktuellen tiefen Verzinsung somit eine wichtige Rolle.
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Vorsorge 3a: Mit diesen Tipps sparen Sie Steuern
Um im Ruhestand Ihren Lebensunterhalt bestreiten und Ihre Träume verwirklichen zu können, sollten Sie sich nicht ausschliesslich auf die staatliche und berufliche Vorsorge verlassen. Nehmen Sie die private Altersvorsorge so früh wie möglich selbst in die Hand – und sparen Sie mit regelmässigen Einzahlungen in die freiwillige und individuelle private Vorsorge (dritte Säule) auch noch Steuern.
Einzahlungen auf ein Vorsorgekonto oder in Vorsorgefonds und gleichzeitig Steuern sparen
Der einfachste Weg, mit Ihrer Vorsorge Steuern zu sparen, kommt bereits bei der Einzahlung auf ein Vorsorgekonto 3a zum Zug: Die in die gebundene Vorsorge der Säule 3a einbezahlten Beiträge können im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bis zur Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens zahlen Sie auf diesem Kapital weder Vermögenssteuer noch Einkommenssteuer, profitieren aber von Zinsen bzw. von Renditen bei einer allfälligen Investition in Vorsorgefonds. Erst bei vorzeitigem oder ordentlichem Bezug der Säule 3a fallen Steuern an. Wenn Sie einige Dinge beachten, können Sie aber auch hier die steuerliche Belastung optimieren.
Der Bezug der Säule 3a bedingt die sofortige Besteuerung der Auszahlung. Der Vorsorgeträger (also die Bank oder die Versicherung) muss den Bezug unmittelbar an die Eidgenössische Steuerverwaltung melden. Diese wird den entsprechenden Steuerbetrag berechnen. Durch das Gemeindesteueramt bzw. kantonale Steueramt wird die Steuer anschliessend eingezogen. Danach wird das Kapital jeweils normal als Vermögen versteuert.
Sie sind noch unschlüssig, ob Sie Ihr Vorsorgekapital aus der Säule 3a in einen Vorsorgefonds investieren möchten? Erfahren Sie mehr in unserem Artikel «Wie Sie mehr aus Ihrer Vorsorge machen».
Steuern sparen bei der Vorsorge – unsere Tipps
- Planen Sie Ihre Altersvorsorge vorausschauend: Anstatt alle Einzahlungen auf ein einziges Vorsorgekonto zu leisten, können Sie Ihre Beiträge auf mehrere 3a-Konten verteilen. Wenn Sie mehrere Konten führen, können Sie sich Ihr Guthaben somit auf verschiedene Jahre verteilt auszahlen lassen: Fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters können Sie bereits die erste Auszahlung veranlassen. Mit dem gestaffelten Bezug der Guthaben der übrigen Konten verringern Sie die steuerliche Progression und sparen Steuern, wie unser untenstehendes Rechenbeispiel veranschaulicht.
- Ehepaare oder eingetragene Partner sollten ihre Guthaben aus der Säule 3a nicht im selben Jahr beziehen. Die Auszahlungen werden nämlich addiert und der Gesamtbezug wird für die Berechnung des Steuersatzes genutzt, was sich auch wieder auf die steuerliche Progression auswirkt.
- Beziehen Sie das Kapital aus der Pensionskasse und der Säule 3a nicht im selben Jahr. Auch hier werden beide Leistungen zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Planen Sie die Auszahlung nach Möglichkeit und sinnvollerweise über mehrere Jahre.
- Beachten Sie beim Bezug Ihrer Vorsorgegelder der zweiten und dritten Säule immer die steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnkanton.

Generell gilt: Je früher Sie mit der Vorsorge anfangen, desto besser. Dies, weil Sie dann nicht nur langfristig von Zinsen (oder bei einem Vorsorgefonds von Renditen) und Zinseszinsen profitieren, sondern auch, weil Sie jedes Jahr Steuern sparen. Unser Rechenbeispiel zeigt Ihnen, warum es nie zu früh sein kann, mit der Vorsorge zu beginnen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag «Vorsorgen: Ihr erster Schritt zum Anleger».

Übrigens: Auf der Internetseite der Steuerbehörde Ihres Wohnkantons finden Sie in der Regel einen Steuerrechner. Mit unseren Rechnern können Sie ausserdem Ihre jährlichen Steuerersparnisse durch die Einzahlung in die Säule 3a sowie die Besteuerung von Kapitalauszahlungen der zweiten und dritten Säule berechnen.