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Erstellt am 03.02.2021 | Aktualisiert am 03.01.2023

Vorsorge 3a: Mit diesen Tipps sparen Sie Steuern

Um im Ruhestand Ihren Lebensunterhalt bestreiten und Ihre Träume verwirklichen zu können, sollten Sie sich nicht ausschliesslich auf die staatliche und berufliche Vorsorge verlassen. Nehmen Sie die private Altersvorsorge so früh wie möglich selbst in die Hand – und sparen Sie mit regelmässigen Einzahlungen in die freiwillige und individuelle private Vorsorge (dritte Säule) auch noch Steuern.

Steuern sparen bei der Vorsorge – Unsere Tipps. Teilen Sie Ihre Vorsorge-Einzahlungen auf verschiedene 3a-Konten auf und beziehen Sie das Guthaben gestaffelt. Beziehen Sie als Ehepaar das Guthaben der Säule 3a nicht gleichzeitig und planen Sie die Auszahlung über mehrere Jahre verteilt. Beziehen Sie das Kapital aus der Pensionskasse und das der Säule 3a nicht im selben Jahr. Beachten Sie beim Bezug Ihrer Vorsorgegelder immer die steuerlichen Gegebenheiten Ihres Wohnkantons.

Die obligatorischen Leistungen der ersten und zweiten Säule decken in der Regel nur rund 60% Ihres aktuellen Einkommens ab. Ihre Kosten nehmen im Alter jedoch zu, da beispielsweisse Krankenkassenprämien steigen. Somit wird es für viele Menschen zur Herausforderung, ihren Lebensstandard nach der Pensionierung zu sichern. Die private Vorsorge ist deshalb umso wichtiger. Die gute Nachricht ist: Jeder Franken, der für die private Vorsorge der Säule 3a bis Ende Jahr einbezahlt wird, kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Es muss nicht zwingend der gesetzliche Maximalbetrag von CHF 7’056.– (mit BVG-Pensionskasse; Stand: 2023) einbezahlt werden, auch geringere Beiträge summieren sich über die Jahre. Der Steuereffekt spielt unabhängig von der aktuellen tiefen Verzinsung somit eine wichtige Rolle.

Einzahlungen auf ein Vorsorgekonto oder in Vorsorgefonds und gleichzeitig Steuern sparen

Der einfachste Weg, mit Ihrer Vorsorge Steuern zu sparen, kommt bereits bei der Einzahlung auf ein Vorsorgekonto 3a zum Zug: Die in die gebundene Vorsorge der Säule 3a einbezahlten Beiträge können im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bis zur Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens zahlen Sie auf diesem Kapital weder Vermögenssteuer noch Einkommenssteuer, profitieren aber von Zinsen bzw. von Renditen bei einer allfälligen Investition in Vorsorgefonds. Erst bei vorzeitigem oder ordentlichem Bezug der Säule 3a fallen Steuern an. Wenn Sie einige Dinge beachten, können Sie aber auch hier die steuerliche Belastung optimieren.

Der Bezug der Säule 3a bedingt die sofortige Besteuerung der Auszahlung. Der Vorsorgeträger (also die Bank oder die Versicherung) muss den Bezug unmittelbar an die Eidgenössische Steuerverwaltung melden. Diese wird den entsprechenden Steuerbetrag berechnen. Durch das Gemeindesteueramt bzw. kantonale Steueramt wird die Steuer anschliessend eingezogen. Danach wird das Kapital jeweils normal als Vermögen versteuert.

Sie sind noch unschlüssig, ob Sie Ihr Vorsorgekapital aus der Säule 3a in einen Vorsorgefonds investieren möchten? Erfahren Sie mehr in unserem Artikel «Wie Sie mehr aus Ihrer Vorsorge machen».

Steuern sparen bei der Vorsorge – unsere Tipps

  • Planen Sie Ihre Altersvorsorge vorausschauend: Anstatt alle Einzahlungen auf ein einziges Vorsorgekonto zu leisten, können Sie Ihre Beiträge auf mehrere 3a-Konten verteilen. Wenn Sie mehrere Konten führen, können Sie sich Ihr Guthaben somit auf verschiedene Jahre verteilt auszahlen lassen: Fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters können Sie bereits die erste Auszahlung veranlassen. Mit dem gestaffelten Bezug der Guthaben der übrigen Konten verringern Sie die steuerliche Progression und sparen Steuern, wie unser untenstehendes Rechenbeispiel veranschaulicht.
  • Ehepaare oder eingetragene Partner sollten ihre Guthaben aus der Säule 3a nicht im selben Jahr beziehen. Die Auszahlungen werden nämlich addiert und der Gesamtbezug wird für die Berechnung des Steuersatzes genutzt, was sich auch wieder auf die steuerliche Progression auswirkt.
  • Beziehen Sie das Kapital aus der Pensionskasse und der Säule 3a nicht im selben Jahr. Auch hier werden beide Leistungen zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Planen Sie die Auszahlung nach Möglichkeit und sinnvollerweise über mehrere Jahre.
  • Beachten Sie beim Bezug Ihrer Vorsorgegelder der zweiten und dritten Säule immer die steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnkanton.
Eine Tabelle zeigt auf, wie Personen durch Staffelung Steuern einsparen können. In der oberen Zeile sind sechs Spalten zu finden: Sie sind mit «Bezug», «Jahr», «Alter», «Kapital», «Kapitalbeitrag» und «Steuerbeitrag» beschriftet. Eine Spalte ist leer.  In der darunterliegenden Zeile finden sich die Zellen «einmalig», «2018», «64», eine leere Zelle, «800’000», eine leere Zelle, «92’710». Wer also im Jahr 2018 im Alter von 64 Jahren ihr Kapital von 800'000 CHF einmalig auszahlen lässt, bezahlt 92'710 CHF Steuern.  In der darunterliegenden Zeile finden sich die Zellen «gestaffelt», «2016», «62», «Säule 3a Frau», «50’000», «2’230» und eine leere Zelle.  In der darunterliegenden Zeile finden sich eine leere Zelle, «2017», «63», «PK-Kapital Frau», «250’000», «14’760» und eine leere Zelle. In der darunterliegenden Zeile finden sich eine leere Zelle, «2018», «64», «PK-Kapital Mann», «400’000», «27’290» und eine leere Zelle.  In der darunterliegenden Zeile finden sich eine leere Zelle, «2019», «65», «Säule 3a Mann», «100’000», «4’770» und «49’050»  In der darunterliegenden Zeile steht «Steuereinsparungen durch Staffelung» und der Betrag «43’660».  Ein Ehepaar, das sich ihr Vorsorgegeld von 800'000 CHF gestaffelt über vier Jahre auszahlen lässt, bezahlt nur 49'050 CHF Steuern und spart so 43'660 CHF an Steuern ein.

Generell gilt: Je früher Sie mit der Vorsorge anfangen, desto besser. Dies, weil Sie dann nicht nur langfristig von Zinsen (oder bei einem Vorsorgefonds von Renditen) und Zinseszinsen profitieren, sondern auch, weil Sie jedes Jahr Steuern sparen. Unser Rechenbeispiel zeigt Ihnen, warum es nie zu früh sein kann, mit der Vorsorge zu beginnen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag «Vorsorgen: Ihr erster Schritt zum Anleger».

Eine Tabelle zeigt auf, wie viel Vorsorgegeld Personen anhäufen können, wenn sie früh mit dem Anlegen beginnen.  In der oberen Zeile finden sich Zellen mit den Wörtern «Alter», «jährliche Einzahlung», «Zinssatz» und «Guthaben mit 65».  In der Zeile darunter finden sich Zellen mit den Inhalten «20», «6’883», «0.10%» und «316’647.87». Diesen Betrag würde man mit 65 besitzen, wenn man ab 20 jährlich 6’883 CHF in die 3. Säule einzahlen würde und einen Zinssatz von 0.10% erhält.  In der Zeile darunter finden sich Zellen mit den Inhalten «30», «6’883», «0.10%» und «245’045.80». Diesen Betrag würde man mit 65 besitzen, wenn man ab 30 jährlich 6’883 CHF in die 3. Säule einzahlen würde und einen Zinssatz von 0.10% erhält.  In der Zeile darunter finden sich Zellen mit den Inhalten «40», «6’883», «0.10%» und «174’155.82». Diesen Betrag würde man mit 65 besitzen, wenn man ab 40 jährlich 6’883 CHF in die 3. Säule einzahlen würde und einen Zinssatz von 0.10% erhält.

Übrigens: Auf der Internetseite der Steuerbehörde Ihres Wohnkantons finden Sie in der Regel einen Steuerrechner. Mit unseren Rechnern können Sie ausserdem Ihre jährlichen Steuerersparnisse durch die Einzahlung in die Säule 3a sowie die Besteuerung von Kapitalauszahlungen der zweiten und dritten Säule berechnen.

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