Diese Seite hat eine durchschnittliche Bewertung von %r von maximal 5 Sternen. Total sind %t Bewertung vorhanden.
Lesezeit 4 Minuten Lesezeit 4 Minuten
Erstellt am 26.04.2022

Scheidung: Wie das Ehe-Aus die Vorsorge beeinflusst

Eine Scheidung ist Ende und Neustart zugleich. Beim Blick nach vorne geht es darum, die eigene Zukunft neu zu gestalten. Dazu gehört auch die Altersvorsorge. Um Lücken im Ruhestand zu vermeiden, müssen die Weichen frühzeitig gestellt werden.

Der Beziehungsstatus «Geschieden» kommt in der Schweiz relativ häufig vor. Laut Statistik werden 40 Prozent aller Ehen geschieden. Meist kochen dann die Emotionen hoch. Wissen hilft, in dieser schwierigen Situation wenigstens in finanziellen Dingen den Überblick zu behalten. Die Konsequenzen können nämlich schwerwiegend sein.

Scheidungen verlangen nach Entscheidungen

Scheidungen starten einen Domino-Effekt mit rechtlichen und finanziellen Folgen. Es gilt, gemeinsam Entscheidungen zu treffen, etwa über das Sorgerecht für Kinder, Unterhaltszahlungen und die Aufteilung des ehelichen Vermögens. Wer sich einigt, ist in drei bis vier Monaten geschieden. Andernfalls kann eine Scheidung mehrere Jahre dauern und Tausende Franken Gerichtskosten verursachen. Bei sehr knappen Mitteln können Paare in Scheidung ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen.

Was geschieht bei einer Scheidung?

Alle Verheirateten ohne Ehevertrag leben in einer Errungenschaftsbeteiligung. Als Errungenschaft gilt das Vermögen, das die Verheirateten während der Ehe erwerben. Dieses gehört beiden Eheleuten. Bei einer Scheidung wird die Errungenschaft hälftig geteilt. Das nennt man die Halbe-Halbe-Regel. Aufgepasst: Bei eingetragenen Partnern gilt – sofern nichts anderes vereinbart ist – die Gütertrennung. Sie haben jeweils keine Ansprüche auf das Vermögen des anderen.

Scheidungsrecht: Das sind die wichtigsten Bestimmungen

  • Scheidungen sind verschuldensunabhängig möglich. Das heisst: Egal, auf wessen Initiative hin die Scheidung ausgelöst wurde, werden die wirtschaftlichen Folgen ausgewogen geregelt.
  • Scheidungen sind auf gemeinsames Begehren oder auf Klage möglich. Letzteres setzt eine Trennungszeit von zwei Jahren voraus (Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Scheidungsverfahren).
  • Die während der Ehe angesparten Gelder in der staatlichen (AHV) und beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) werden unabhängig vom Grund der Scheidung hälftig verteilt. Das gilt auch, wenn ein Ehegatte zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert ist.
  • Damit Scheidungsgerichte kontrollieren können, dass keine Vorsorgeguthaben der Teilung entzogen werden, gilt: Die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen müssen der Zentralstelle 2. Säule alle Inhaber von Vorsorgeguthaben melden.

Scheidungsproblem: Vorsorgelücke

Wenn man während der Ehe nicht auch für sich selber vorgesorgt hat, kann es nach der Scheidung zu Vorsorgelücken kommen. Das heisst: Die Renten der staatlichen wie beruflichen Vorsorge werden nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung fortzusetzen. Vorsorgelücken im Alter kann man aber vermeiden. Dazu drei Tipps:

Tipp 1: Klarheit schaffen

Klären Sie ab, was Ihnen nach der Scheidung an Vorsorgevermögen zusteht. Dieses setzt sich aus Geldern der AHV (1. Säule), der Pensionskasse (2. Säule) und der freiwilligen 3. Säule zusammen. Das Renteneinkommen sollte mindestens 60 Prozent des zuletzt bezogenen Bruttolohnes betragen.

Tipp 2: Beitragslücken in der obligatorischen Vorsorge schliessen

In der AHV (1. Säule) können Beitragslücken der letzten 5 Jahre nachgezahlt werden. In der beruflichen Vorsorge (2. Säule) kann man mit freiwilligen Beiträgen in die Pensionskasse die Rente erhöhen..

Tipp 3: Individuelle Vorsorge stärken

Wer nach der Scheidung Vorsorgelücken schliessen will, sollte die eigene, private Vorsorge stärken. Die Empfehlung: auf das Vorsorgekonto 3a einzahlen, Geld in Vorsorgefonds anlegen oder eine Lebensversicherung abschliessen.

Frauen tragen ein höheres Vorsorgerisiko

Frauen haben ein besonders grosses Vorsorgerisiko. Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigen: Frauen erhielten 2020 im Schnitt etwa ein Drittel weniger Altersrente als Männer. Im Fachjargon nennt sich diese Rentenlücke «Gender Pension Gap». Die Konsequenz: Jede vierte geschiedene Rentnerin ist auf Ergänzungsleistungen zur AHV angewiesen.

Die Unterschiede zwischen Frau und Mann bei der Vorsorge erklärt das BFS durch die jeweilige Erwerbsbiografie. Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und arbeiten öfter Teilzeit – beides hauptsächlich aus familiären Gründen. Weil Haus- und Familienarbeit, die häufiger von Frauen übernommen wird, unbezahlt ist, werden die Leistungen aus der Altersvorsorge nicht beeinflusst.

Was tun?

Tipp 1: Frühzeitig Rat suchen

Eine gute Finanzplanung deckt Vorsorgelücken auf und zeigt Möglichkeiten, wie die Lücke geschlossen werden kann.

Tipp 2: Einkauf in Pensionskasse

Personen, die Teilzeit arbeiten, sind wegen des Koordinationsabzugs  benachteiligt. Häufig betrifft dies Frauen. Eine Vorsorgelücke kann durch den Einkauf in die 2. Säule geschlossen werden. 

Scheidungen: Ein Blick auf die Statistik

Bezüglich Scheidungen gilt in der Schweiz das Jahr 2010 als Rekordjahr. Rund 22’100 Paare haben dann ihre Ehe aufgelöst. Aktuell enden zwei von fünf Ehen mit einer Scheidung, so die Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Scheidungsstatistik des Bundes. Schaut man bei der Scheidung auf die Ehedauer, zeigt sich ein weiterer Trend: Je länger jemand verheiratet ist, desto wahrscheinlicher kommt es zur Scheidung. Dabei werden die Scheidungswilligen immer älter: Von 1984 bis heute hat das Durchschnittsalter bei einer Scheidung um 8 Jahre zugenommen: bei den Männern von 41 auf 49 Jahre und bei den Frauen von 37 auf 45 Jahre.

Diese Seite hat eine durchschnittliche Bewertung von %r von maximal 5 Sternen. Total sind %t Bewertung vorhanden.
Sie können die Seite mit 1 bis 5 Sternen bewerten. 5 Sterne ist die beste Bewertung.
Vielen Dank für die Bewertung
Beitrag bewerten

Dies könnte Sie ebenfalls interessieren