Fragen und Antworten zur Reiseversicherung

Wir versichern Sie so einfach wie möglich. Trotzdem können immer wieder Fragen auftauchen.

Allgemeine Fragen

  • Produktinformationen und Angaben zu den verfügbaren Deckungen finden sie auf der Produktseite Reiseversicherung. Dort können Sie ebenfalls Ihre individuelle Prämie berechnen.
  • Für Assistenzleistungen oder in medizinischen Notfällen rufen Sie schnellstmöglich unsere Einsatzzentrale an. Diese ist rund um die Uhr unter der Nummer 0848 117 799 (aus der Schweiz) bzw. unter +41 58 667 14 00 (aus dem Ausland) erreichbar. Sonstige Schaden- oder Rechtsfälle können via Onlineformular im PostFinance Kundencockpit unter Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster versicherungen.postfinance.ch gemeldet werden.

  • Egal wie schön und erholsam Reisen und Ferien auch sein mögen – es gibt zahlreiche mögliche Gefahren und Risiken: eine Krankheit, die den Antritt der Reise verunmöglicht und hohe Annullierungskosten zur Folge hat; ein Notfall oder eine Naturkatastrophe am Zielort, die einen Reiseabbruch oder sogar eine Repatriierung notwendig machen; eine Fahrzeugpanne im Ausland; ein Verkehrsunfall mit dem Mietwagen; der Verlust des Reisegepäcks; eine rechtliche Streitigkeit mit Ihrem Reiseveranstalter. Mit der PostFinance Reiseversicherung haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Kostenrisiko abgedeckt ist, Sie auf all Ihren Reisen im In- und Ausland umfangreich geschützt sind und Sie sich in einer Notsituation auf unsere schnelle und professionelle Hilfe verlassen können.
  • Die PostFinance Reiseversicherung ergänzt die Leistungen der Heilungskostenversicherung Ihrer Krankenkasse ideal durch folgende Versicherungskomponenten: Annullierungskosten vor der Abreise, Assistenz bei Fahrzeugpanne und -unfall, Selbstbehaltminderung bei Mietfahrzeugen, Medizin- und Personenassistenz, Assistenz bei ÖV-Ausfall und -Verspätung, Reisegepäckversicherung, Auslandreiserechtsschutz.
  • Flexibel, fair und einfach: Die PostFinance Reiseversicherung ist der ideale Reiseschutz für alle Fälle. Sie bietet eine umfassende und bedürfnisgerechte Deckung mit einem vorteilhaften Preis-Leistungs-Verhältnis und ist ganz einfach online abschliessbar. Die Versicherer der PostFinance Reiseversicherung, TAS Assurances SA und Assista Rechtsschutz AG, zählen zu den schweizweit führenden Unternehmen ihrer Branche und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung bei der Erbringung von Assistenz- und Versicherungsleistungen.
  • Versichert sind Reisen im In- und Ausland mit einer maximalen Dauer von sechs Monaten. Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Zielort muss mehr als 50 Kilometer betragen und die Reise mindestens eine Übernachtung enthalten. Reisen in Länder oder Regionen, für die die Schweizer Behörden oder die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von einer Reisedurchführung abraten, sind nicht versichert.
  • Bei der PostFinance Reiseversicherung handelt es sich um eine Jahresversicherung, die Sie während eines ganzen Jahres auf allen Ihren geplanten und spontanen Privatreisen im In- und Ausland umfassend schützt. Sie müssen sich nicht bei jeder Reise oder jedem Aufenthalt im Ausland Gedanken um Ihren Reiseschutz machen und der unterjährige Abschluss weiterer Versicherungen erübrigt sich. Der Ganzjahres-Reiseschutz lohnt sich so gegenüber Einzelversicherungen in der Regel schon ab zwei Kurzreisen pro Jahr.
  • Ja, sollten Sie oder eine mitreisende Begleitperson vor Abreise an einer epidemischen oder pandemischen Krankheit erkranken oder auf Anordnung einer Behörde aufgrund des konkreten Verdachts einer Infektion unter Quarantäne gestellt werden, so gilt dies als versichertes Ereignis (sofern Sie die Deckungsoption «Vor der Reise» versichert haben).

    Epidemien oder Pandemien entlang der Reiseroute oder an der Reisedestination, die nach der Buchung der Reise eingetreten sind und die die Reisedurchführung verunmöglichen oder das Leben der versicherten Person gefährden, fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz.

    Sollten Sie oder eine mitreisende Begleitperson während der Reise erkranken oder auf Anordnung einer öffentlichen Behörde aufgrund des konkreten Verdachts einer Infektion unter Quarantäne gestellt werden, besteht ebenfalls Versicherungsdeckung.

    Nicht gedeckt sind generell angeordnete Quarantänemassnahmen der Behörden (z. B. Lockdown) und Einreisebeschränkungen (z. B. bei Impfpflicht).

Deckungsoptionen «Vor der Reise»

  • Sollten Sie aufgrund eines versicherten Ereignisses die Reise vor deren Beginn annullieren müssen, so übernimmt die Versicherung die anfallenden, vertraglich geschuldeten Annullierungskosten bis zur Höhe der in der Versicherungspolice angegebenen maximalen Versicherungssumme.

    Als versicherte Ereignisse gelten unter anderem:

    • Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod einer versicherten Person, einer mitreisenden Begleitperson oder einer nahestehenden Person
    • Plötzliche Arbeitslosigkeit
    • Unvorhergesehener Stellenantritt
    • Ungeplanter Einsatzbefehl
    • Dokumentendiebstahl
    • Streiks, Terroranschläge, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen und Elementarereignisse

    Eine abschliessende Aufzählung der versicherten Reiseleistungen und Ereignisse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

  • Ein Ausfall des Flugs aufgrund der Annullierung durch die Fluggesellschaft stellt kein versichertes Ereignis dar, weshalb wir keinen Versicherungsschutz gewähren. Bitte wenden Sie sich für die Rückerstattung des Flugpreises bzw. für die Organisation einer alternativen Beförderung/Umbuchung an Ihre Fluggesellschaft bzw. Ihren Reiseveranstalter. Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.

    Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Weitere Informationen auf bazl.admin.ch

  • Nein, Kosten für Personen, die die versicherte Person zu einer Reise eingeladen hat, sind nicht versichert.
  • Nein, Ansprüche infolge von Insolvenz eines Leistungsträgers sind nicht versichert. Die meisten Reisebüros verfügen für solche Fälle über eine Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen (z. B. über den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche). Achten Sie bereits bei der Buchung Ihrer Reise darauf.
  • Versichert sind die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten am Tag des Eintritts des versicherten Ereignisses. Wenn Sie sich dazu entscheiden, mit der Annullierung zuzuwarten, ohne dass dies aus medizinischer Sicht gerechtfertigt ist, und wenn sich die Annullierungskosten dadurch erhöhen, werden diese Kosten nicht übernommen. Informieren Sie in jedem Fall den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin über Ihre bevorstehenden Reisepläne.

Deckungsoption «Reisen mit dem Auto»

  • Die von einer versicherten Person gelenkten privaten Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis max. 3,5 Tonnen und einer Höhe von max. 3,2 Metern, die in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein eingelöst sind, sind versichert. Zusätzlich sind die an diesen Fahrzeugen mitgeführten, zugelassenen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis 1,5 Tonnen versichert. Ebenfalls versichert sind Mietfahrzeuge, auch wenn sie im Ausland immatrikuliert sind, sofern kein Dritter (z. B. Fahrzeugvermieter) diese Leistungen übernimmt.
  • Ja. Womit auch immer Sie unterwegs sind – mit dem eigenen Auto oder Motorrad oder mit einem gemieteten Fahrzeug – wir sind im Notfall für Sie da.
  • Sollte Ihr privates Fahrzeug bei einer Panne oder einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland vor Ort nicht repariert werden können, so werden die Mehrkosten für die Weiter- und Heimreise (auch mittels Mietfahrzeug) in Höhe von bis zu CHF 2‘000.– pro Ereignis übernommen.

  • Bei der Miete eines Fahrzeugs tragen Sie im Schadenfall normalerweise ein finanzielles Risiko, den Selbstbehalt. Dieser kann oftmals nur mit einer teuren Zusatzversicherung ganz ausgeschlossen werden. Diese können Sie sich sparen, denn im Schadenfall übernehmen wir für Sie diesen Selbstbehalt bis CHF 5‘000.–.

Deckungsoption «Während der Reise»

  • Die Personenassistenz bietet folgende personenbezogene Hilfeleistungen während der Reise:

    • Medizinische Hilfeleistungen
    • Kostenübernahme für medizinisch bedingte Notfalltransporte
    • Organisation und Kostenübernahme für Rückführungen in die Schweiz
    • Kostenvorschüsse für ambulante und stationäre Behandlungen
    • Bei längeren Spitalaufenthalten: Organisation und Kostenübernahme des Besuchs nahestehender Personen
    • Hilfe und Koordination bei Such- und Rettungsaktionen sowie deren Kostenübernahme
    • Übernahme der Mehrkosten für den Aufenthalt sowie für die Weiter- oder Heimreise bei Diebstahl Ihrer Reisedokumente
    • Erstattung der Rückreisekosten bei Streiks, Unruhen, Epidemien oder Naturkatastrophen
  • Bei Streitigkeiten auf Auslandsreisen helfen wir Ihnen mit juristischem Beistand weiter und übernehmen Ihre Anwalts- und Gerichtskosten in der Höhe von bis zu CHF 100‘000.– pro Rechtsfall. Dabei können Sie sich vollumfänglich auf die Unterstützung der 80 Anwältinnen und Juristen der Assista Rechtsschutz AG verlassen. Folgende Rechtsgebiete sind über den Auslandsreiserechtsschutz abgedeckt: Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht sowie Straf- und Administrativ-Verfahren.

Deckungsoption «Reisegepäck»

  • Die Reisegepäckversicherung der PostFinance Reiseversicherung versichert Ihre Gepäckstücke (z. B. Koffer oder Taschen) bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust und übernimmt den Ersatz der versicherten Gegenstände zum Neuwert und/oder die Reparaturkosten bis zur maximalen Höhe der gewählten Versicherungssumme gemäss Versicherungspolice unter Abzug eines Selbstbehalts von CHF 200.– pro Ereignis.

  • Hausratversicherungen bieten in der Regel limitierte Versicherungssummen bei einfachen Diebstählen auswärts. Die PostFinance Reiseversicherung deckt die Beschädigung und den Verlust des Reisegepäcks sowie Leistungen bei Naturkatastrophen oder Elementarereignissen, die oft bei der Hausratversicherung nicht versichert sind. Auch Fahrzeuge und Sportartikel sind versichert, solange sich diese in der Obhut eines Transportunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung befinden.