Für E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis und Selfservice Fonds.
Damit Sie von der Gutschrift von 100 Franken profitieren können, gelten folgende Bedingungen:
- Teilnahmeberechtigt sind alle PostFinance-Kundinnen und -Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz, die zwischen dem 29. April und 30. Juni 2024 eine der folgenden Anlagelösungen eröffnen beziehungsweise führen und mindestens 5'000 Franken investieren: E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis und Selfservice Fonds
- Teilnahmeberechtigt sind auch alle PostFinance-Kundinnen und Kunden mit einer bestehenden Anlagelösung (E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis, Selfservice Fonds), die zwischen dem 29. April und 30. Juni 2024 mind. 5’000 Franken) zusätzlich investieren.
- PostFinance behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschliessen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, wie u. a. Manipulation beim Zugang zur Promotion, Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, falsche oder irreführende Angaben.
- Die Anlagelösung muss bis zum 30. September 2024 aktiv und das Kapital investiert sein. Es zählt das im Promotionszeitraum investierte Kapital unabhängig von Wertschwankungen abzüglich allfälliger Rücknahmen.
- Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt bis am 31. Oktober 2024 auf Ihr Anlagekonto der Anlagelösung E-Vermögensverwaltung oder Anlageberatung Plus bzw. auf Ihr Referenzkonto der Anlagelösung Fondsberatung Basis oder Selfservice Fonds. Falls das Gutschriftskonto nicht der Promotionswährung entspricht, erfolgt die Auszahlung, sofern möglich, auf ein CHF-Konto.
- Die 5’000 Franken gelten pro Anlagelösung und es ist nicht möglich, den Betrag auf mehrere Anlagelösungen aufzuteilen.
- Jede Kundin und jeder Kunde kann pro Kundenstamm maximal einmal von dieser Promotion profitieren.