Teilnahmebedingungen

Für E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis und Selfservice Fonds.

Damit Sie von der Gutschrift von 100 Franken profitieren können, gelten folgende Bedingungen:

  • Teilnahmeberechtigt sind alle PostFinance-Kundinnen und -Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz, die zwischen dem 29. April und 30. Juni 2024 eine der folgenden Anlagelösungen eröffnen beziehungsweise führen und mindestens 5'000 Franken investieren: E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis und Selfservice Fonds
  • Teilnahmeberechtigt sind auch alle PostFinance-Kundinnen und Kunden mit einer bestehenden Anlagelösung (E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis, Selfservice Fonds), die zwischen dem 29. April und 30. Juni 2024 mind. 5’000 Franken) zusätzlich investieren.
  • PostFinance behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschliessen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, wie u. a. Manipulation beim Zugang zur Promotion, Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, falsche oder irreführende Angaben.
  • Die Anlagelösung muss bis zum 30. September 2024 aktiv und das Kapital investiert sein. Es zählt das im Promotionszeitraum investierte Kapital unabhängig von Wertschwankungen abzüglich allfälliger Rücknahmen.
  • Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt bis am 31. Oktober 2024  auf Ihr Anlagekonto der Anlagelösung E-Vermögensverwaltung oder Anlageberatung Plus bzw. auf Ihr Referenzkonto der Anlagelösung Fondsberatung Basis oder Selfservice Fonds. Falls das Gutschriftskonto nicht der Promotionswährung entspricht, erfolgt die Auszahlung, sofern möglich, auf ein CHF-Konto.
  • Die 5’000 Franken gelten pro Anlagelösung und es ist nicht möglich, den Betrag auf mehrere Anlagelösungen aufzuteilen.
  • Jede Kundin und jeder Kunde kann pro Kundenstamm maximal einmal von dieser Promotion profitieren.

Häufige Fragen

  • Nein, Sie können maximal einmal pro Kundenstamm von dieser Promotion profitieren, wenn Sie zwischen dem 29. April und 30. Juni 2024 eine Anlagelösung eröffnen oder in eine bestehende Anlagelösung investieren. Der Anlagebetrag von mind. 5’000 Franken muss einbezahlt werden, die Anlagelösung bis zum 30. September 2024 aktiv und das Kapital in Wertschriften investiert sein.

  • Das Angebot gilt in beiden Fällen. Sie können die Anlagelösungen (E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis und Selfservice Fonds) sowohl selbstständig als auch in der PostFinance-Filiale zusammen mit einer Beraterin oder einem Berater eröffnen bzw. zeichnen.

  • Das Angebot gilt pro Kunde bzw. Kundenbeziehung. Sie können die Anlagelösung deshalb sowohl auf eine Einzelkundenbeziehung als auch auf eine Partnerkundenbeziehung respektive auf Partnerdepots eröffnen bzw. führen. Weitere Teilnahmebedingungen zu den einzelnen Produkten und Merkblätter zu den Anlagelösungen finden Sie unter Informationen zum Anlegen.

  • Ja, wenn Sie bereits eine Anlagelösung (E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis, Selfservice Fonds) haben und zwischen dem 29. April und 30. Juni 2024 in der gleichen Anlagelösung 5’000 Franken investieren, erhalten Sie ebenfalls eine 100 Franken Gutschrift. Allfällige Rücknahmen aus dem Anlagevermögen ab 29. April 2024 werden abgezogen. Der Nettoinvestitionsbetrag (Zeichnungen abzüglich Rücknahmen) muss zwischen dem 29. April und 30. Juni 2024  mind. 5’000 Franken betragen und die betreffenden Wertschriften bis zum 30. September 2024 gehalten werden.

  • Nein, das Angebot gilt nicht, wenn Sie Geld von einer Anlagelösung in eine andere Anlagelösung transferieren. Sie profitieren von der Gutschrift, wenn Sie zwischen dem 29. April und 30. Juni 2024 eine Neuinvestition von mind. 5’000 Franken tätigen.

  • Ja, das Angebot gilt sowohl für Einzelzeichnungen als auch für Fondssparpläne. Für Fondssparpläne gilt der kumulierte Betrag von mind. 5’000 Franken während dem Promotionszeitraum.

  • Nein, um promotionsberechtigt zu sein, dürfen Sie den Betrag nicht auf verschiedene Anlagelösungen aufteilen. Sie müssen mind. 5’000 Franken in eine einzige Anlagelösung als Einzelinvestition oder Fondssparplan einzahlen, damit Sie die Gutschrift von 100 Franken erhalten.

  • Relevant ist der einbezahlte/gezeichnete Betrag zum Zeitpunkt der Investition. Spätere Marktschwankungen werden nicht berücksichtigt.