tilbago

Onlinebetreibungen einfach und schnell auslösen

Mit tilbago können Sie Onlinebetreibungen schnell und einfach auslösen – eSchKG inklusive – und Verlustscheine verwalten. Dank des geführten Prozesses können Sie Ihre Arbeitsabläufe automatisieren und sparen zusätzlich Zeit. Zudem unterstützt Sie tilbago und sorgt dafür, dass Ihre Betreibungen korrekt ausgelöst werden.

tilbago – Betreibungsbegehren einfach und sicher abwickeln

  • Keine Fixkosten, sondern Bezahlung nach Nutzung

  • Onlineplattform – keine aufwendige Anbindung/Infrastruktur notwendig

  • Offene Architektur – kostengünstige Integration in bestehende Systeme

  • Kein Expertenwissen (SchKG) notwendig

  • Mit tilbago können Sie sofort starten und kostenlos einen ersten Betreibungsfall anlegen. Voraussetzungen gibt es keine.

  • Registrieren Sie sich auf Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster tilbago.postfinance.ch. Sie erhalten Ihren Aktivierungscode und können sofort mit der Eröffnung Ihrer Betreibungen starten.

    E-Rechnung/eBill: vollautomatisierter Kreditorenprozess für Ämtergebühren

    Durch die Aktivierung der E-Rechnung in Robo-Inkasso können Gläubiger die Gebührenrechnungen der Ämter nicht einfach nur elektronisch empfangen, sondern direkt im eigenen System automatisiert weiterverarbeiten – ohne manuelles Erfassen der Rechnungsinhalte. Dieser Schritt ist die nächste Stufe auf dem Weg zum vollautomatisierten rechtlichen Inkassoprozess:

    • Ämtergebühren mittels E-Rechnung über die Netzwerkpartnerin PostFinance vollautomatisiert verarbeiten
    • Zahlungseingänge von Schuldnern bei Betreibungsämtern vollautomatisiert verbuchen
    • Vollautomatisiertes Durchlaufen der Schritte vom Betreibungsbegehren bis zum Fallabschluss oder Eingang des Verlustscheins
  • Bezahlung nach Nutzung

    Mit tilbago haben Sie keine Fixkosten und zahlen nur pro gelösten Betreibungsfall. Ein einzelner Betreibungsfall kostet CHF 33.– wobei durch Paketpreise (beispielsweise 20 oder 200 Fälle) der Preis pro Fall geringer wird.

    Rabatte

    Für Gemeinden oder Städte basieren die Kosten auf dem Gesamtvolumen des jeweiligen Kantons. Je nach Branche profitieren Unternehmen von vergünstigten Fallpauschalen.