a) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Benutzung der PostFinance Card, der Kontokarte und der PostFinance Card Pay in ihren jeweils angebotenen Währungen sowie der PostFinance-ID-Karte. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Bargeldbezüge sowie die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen. Die Karten und deren Einsatzmöglichkeiten werden in den entsprechenden Produktbeschreibungen unter postfinance.ch detailliert beschrieben (vgl. Ziffer 1 der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PostFinance AG» (AGB); postfinance.ch/rechtliche-hinweise). Einzelheiten zu den Grundsätzen und Modalitäten der Datenbearbeitung durch PostFinance ergeben sich aus der «Allgemeinen Datenschutzerklärung der PostFinance AG» (postfinance.ch/dse). Dies betrifft insbesondere die Zwecke der Datenbearbeitung, Kategorien der Empfänger:innen der Daten sowie datenschutzrechtliche Ansprüche der Kund:in
b) Die Karten können auch virtuell ausgestellt und in einer von PostFinance vorgegebenen, digitalen Umgebung (z. B. in der PostFinance App oder in einer mobilen Zahlungslösung einer Drittanbieter:in) angezeigt werden. Mit dem Begriff «Karte» sind nachfolgend sowohl physische als auch digitale Karten gemeint, die über die entsprechenden Funktionen und/oder Eigenschaften verfügen.
c) Die Karten von PostFinance lauten auf den Namen der Kontoinhaber:innen oder einer von ihnen angegebenen Person und werden immer auf ein bestimmtes Konto ausgestellt. Die Kontoinhaber:innen sind verantwortlich für alle auf ihr Konto ausgestellten Karten.
d) Jede ausgestellte physische Karte bleibt Eigentum von PostFinance.
e) Das Verfalldatum ist auf der Karte angegeben. PostFinance stellt der Kund:in vor dem Verfalldatum eine neue Karte zu. In begründeten Fällen behält sich PostFinance vor, die Karte nicht zu ersetzen.
a) Die Nutzung der Karte erfordert grundsätzlich die Verwendung eines persönlichen Identifikationsmittels bzw. Sicherheitselements (z. B. PIN, Code, 3-D-Secure-Code, Fingerprint, Gesichtserkennung usw.). PostFinance kann jedoch Ausnahmen vorsehen (z. B. bei kontaktlosem Bezahlen) oder zusätzliche Identitätsnachweise verlangen (z. B. bei Bargeldbezügen). Die Identifizierungs- und Authentisierungsmethoden hängen von Sicherheitsbzw. Risikofaktoren wie z. B. der Höhe des Transaktionsbetrags ab.
b) 3-D Secure dient insbesondere dem sicheren Bezahlen im Internet. Die Kund:in registriert sich für das 3-D-Secure-Verfahren gemäss den Vorgaben von PostFinance. Die Kund:in verifiziert ihre Onlinetransaktionen durch die Verwendung des 3-D-Secure-Verfahrens, sofern dieses verfügbar ist.
a) PostFinance legt die Kartenlimiten fest und teilt sie der Kund:in mit. Die aktuell geltenden Limiten sind unter postfinance.ch/postfinancecard zu finden. Individuelle Kartenlimiten sind möglich. PostFinance ist jederzeit berechtigt, die individuellen Kartenlimiten anzupassen oder aufzuheben.
b) Die Kund:in verpflichtet sich, die Karte nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten bzw. im Rahmen der gewährten Limite bzw. des vorhandenen Guthabens einzusetzen. Die Nutzung der Karte für unlautere oder illegale Zwecke ist verboten.
c) PostFinance kann das geographische Einsatzgebiet der Karte einschränken. Soweit von PostFinance angeboten, kann auch die Kund:in Einschränkungen beantragen.
Im Umgang mit der Karte hat die Kund:in insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten einzuhalten:
a) Sämtliche Identifikationsmittel und Sicherheitselemente (z. B. PIN, Gerätecode, Fingerprint, Gesichtserkennung usw.) sind geheim zu halten. Sie dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben, zusammen mit der Karte aufbewahrt, auf der Karte aufgezeichnet oder zusammen mit dem zur Kartenzahlung eingesetzten Endgerät (PC, Smartphone, Wearable wie z.B. Smartwatch, Tablet, usw.; nachstehend «Endgeräte») aufbewahrt werden (auch nicht in abgeänderter Form).
b) Die gewählten persönlichen Identifikationsmittel und Sicherheitselemente dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Zahlen- und Buchstabenkombinationen (z. B. Telefonnummer, Geburtsdatum usw.) bestehen.
c) Identifikationsmittel und Sicherheitselemente sind umgehend zu ändern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine andere Person sie kennt.
d) Sofern von der Kartenakzeptanzstelle eine zusätzlich gesicherte Zahlungsmethode (z. B. 3-D Secure) angeboten wird, hat die Kund:in ihre Zahlung über diese abzuwickeln.
e) Die Kund:in nimmt die Sicherheitshinweise für den Karteneinsatz unter postfinance.ch/sicherheit zur Kenntnis und hält die entsprechenden Sicherheitsstandards ein.
f) Die Karte bzw. das dazugehörige Endgerät darf nicht weitergegeben werden und ist sicher aufzubewahren.
g) Die Kund:in ist verpflichtet, das Risiko eines unberechtigten Zugriffs auf das Endgerät sowie auf die darin hinterlegte Karte durch den Einsatz geeigneter Schutzmassnahmen zu minimieren (z. B. Gerätesperre mit Code oder eigenen biometrischen Merkmalen zur Freischaltung). Identifikationsmittel und Sicherheitselemente für den Zugang zu Endgeräten und/oder Apps können die Genehmigung von Transaktionen über eine mobile Zahlungslösung ermöglichen und sind deshalb geheim zu halten. «Mobile Zahlungslösungen» sind Lösungen zum Bezahlen mittels E-Wallet (elektronisches Portemonnaie) oder sonstiger Apps über Endgeräte wie Smartphones und Wearables (z. B. Smartwatches).
Weiterführende Informationen zum Schutz des Endgeräts werden unter postfinance.ch/sicherheit publiziert.
h) Auf Endgeräten mit SIM-Karte darf die SIM-Karte (bzw. eSIM) nur aktiviert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Nutzung von Produkten bzw. Dienstleistungen von PostFinance alleinig und rechtmässig von der Karteninhaber:in genutzt wird.
i) Vor einem Wechsel der Mobiltelefonnummer (z. B. bei Kündigung des Vertrags mit der Mobilfunknetzbetreiber:in) sowie bei Weitergabe des Endgeräts an Dritte meldet sich die Kund:in rechtzeitig von der Dienstleistung ab und/oder löscht die für die betreffende(n) Dienstleistung(en) erforderliche(n) App(s) vom Endgerät.
j) Bei Diebstahl, Einzug, Missbrauch, Missbrauchsverdacht oder Verlust von Karte, Identifikationsmitteln, Sicherheitselementen und/oder Endgerät, das zur Kartenzahlung eingesetzt wird, ist PostFinance sofort zu benachrichtigen bzw. die Karte sofort zu sperren. Bei strafbaren Handlungen muss Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Im Schadenfall hat die Kund:in mit allen Mitteln zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen.
k) Die Kund:in ist verantwortlich für die Entsorgung der Karte. Die Karte muss so entsorgt werden, dass sie nicht missbräuchlich verwendet werden kann.
l) Wird die Karte bei Anbieter:innen von Onlineshops/E-Wallets/Apps und/ oder wiederkehrenden Leistungen (z. B. Musik-/Zeitungsabonnemente, Mitgliedschaften, Onlinedienste usw.) als Zahlungsmittel hinterlegt, so gelten die vorliegenden Sorgfaltspflichten analog auch im Verkehr mit der entsprechenden Anbieter:in. Insbesondere sind die Logindaten zu schützen und geheim zu halten.
Die Kund:in sowie jede auf dem zur Karte gehörenden Konto berechtigte Person kann eine Kartensperrung (gänzliche Sperrung oder Sperrung einzelner Funktionen) bei PostFinance veranlassen. Auch PostFinance kann eine Karte gänzlich oder einzelne Funktionen sperren – beispielsweise auf Verlangen der Kontoinhaber:in, bei Verlust der Karte und/oder der Sicherheitselemente bzw. des für die Karte eingesetzten Endgeräts, bei Kündigung der Karte und/oder des Kontos, bei fehlender Kontodeckung oder bei Verdacht auf Kartenmissbrauch. PostFinance kann für Kartensperrungen eine Gebühr erheben.
Entzieht die Kund:in bestimmten Karteninhaber:innen die Vollmacht über das Konto, so hat sie die Herausgabe deren physischer Karten zu verlangen und deren digitale Karten zu sperren. Ist dies nicht möglich, muss PostFinance umgehend informiert werden, um das Konto oder die Karte zu sperren. Bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilung bei PostFinance liegen die Risiken einer missbräuchlichen Kartenverwendung bei der Kund:in.
a) Allgemeines
b) Zahlungsart PostFinance Card
Die Zahlungsart PostFinance Card ist insbesondere auf den Karteneinsatz in der Schweiz ausgerichtet. PostFinance und ihre Vertragspartner:innen, die mit der Verarbeitung von Kartentransaktionen beauftragt sind, erlangen Kenntnis über die jeweiligen Transaktionsdaten, die mit der Zahlungsart PostFinance Card getätigt werden (z. B. Informationen über die Akzeptanzstellen, Kartennummern, Name der Karteninhaber:in, Verfalldatum, Transaktionsbetrag und -datum).
c) Zahlungsart Debit Mastercard®
Die Zahlungsart Debit Mastercard wird in Zusammenarbeit mit Mastercard angeboten und kann weltweit eingesetzt werden. Mastercard und deren Vertragspartner:innen, die mit der Verarbeitung von Kartentransaktionen beauftragt sind, erlangen Kenntnis über die jeweiligen Transaktionsdaten, die mit der Zahlungsart Debit Mastercard getätigt werden (z. B. Informationen über die Akzeptanzstellen, Kartennummern, Name der Karteninhaber:in, Verfalldatum, Transaktionsbetrag und -datum). PostFinance und Mastercard sind voneinander unabhängige und eigenständige Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgesetzgebung. Mastercard bearbeitet die ihnen vorliegenden Daten in der Schweiz oder im Ausland für eigene Zwecke gemäss den eigenen Datenschutzerklärungen. PostFinance hat keinen Einfluss auf die Datenbearbeitung durch Mastercard.
a) PostFinance kann den Einsatz von Karten in mobilen Zahlungslösungen ermöglichen. «Mobile Zahlungslösungen» sind Lösungen zum Bezahlen mittels E-Wallet (elektronisches Portemonnaie) oder sonstigen Apps über mobile Endgeräte wie Smartphones und Wearables (z. B. Smartwatches oder NFC-Stickers, teilweise aber auch Geräte wie Tablets oder Laptops). PostFinance selbst ist nicht Anbieterin der jeweiligen mobilen Zahlungslösung. Es steht PostFinance frei zu entscheiden, welche mobilen Zahlungslösungen sie unterstützt und welche Karten bzw. welche Zahlungsarten sie dafür zulässt.
b) Die Kund:in darf nur auf sie selbst lautende Karten in der mobilen Zahlungslösung hinterlegen.
c) Bei der Nutzung von mobilen Zahlungslösungen gelten die betreffenden Teilnahmebedingungen der jeweiligen Anbieter:in. Die Anbieter:in kann ihr Angebot und die anwendbaren Teilnahmebedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen anpassen und/oder die mobile Zahlungslösung temporär oder vollständig einstellen. Gegenüber PostFinance besteht kein Anspruch auf Funktionalität solcher mobilen Zahlungslösungen.
d) PostFinance und die Anbieter:in der jeweiligen mobilen Zahlungslösung sind voneinander unabhängige und eigenständige Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgesetzgebung. PostFinance wie auch die Anbieter:in bearbeiten die ihnen vorliegenden Daten in der Schweiz oder im Ausland für ihre jeweiligen eigenen Zwecke gemäss ihren Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärungen. PostFinance hat keinen Einfluss auf die Datenbearbeitung der Anbieter:in. Allfällige Widersprüche betr. die Datenbearbeitung der Anbieter:in sind durch die Kund:in direkt an die Anbieter:in zu richten.
e) Bei der Verwendung von mobilen Zahlungslösungen können die Anbieter:innen sowie Mastercard zusätzlich Kenntnis über Informationen zu den Endgeräten (z. B. Device-ID) erhalten. Die Anbieter:innen von mobilen Zahlungslösungen können zudem Kenntnis über Transaktionsdaten erhalten, z. B. um der Kund:in eine Transaktionsübersicht zur Verfügung zu stellen. Im Zusammenhang mit dem durch die Nutzung der mobilen Zahlungslösung erfolgten Datenaustausch zwischen den Anbieter:innen und PostFinance sowie den entsprechenden Kartennetzwerken anerkennt die Kund:in, dass PostFinance, ihre Organe, Angestellten und Beauftragten von ihren Geheimhaltungspflichten – auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der Kund:in – entbunden sind.
f) Soweit für die Nutzung oder Registrierung der mobilen Zahlungslösung eine Mobiltelefonnummer notwendig ist, ist die Kund:in verpflichtet, eine aktuelle Mobiltelefonnummer bei PostFinance zu hinterlegen. Änderungen der Mobiltelefonnummer sind PostFinance unverzüglich zu melden (Telefonnummer auf der Rückseite der Karte). PostFinance ist zu diesem Zweck ermächtigt, die Karteninhaber:in bzw. -inhaber über ihre Mobiltelefonnummer zu kontaktieren (namentlich auch via SMS, Push-Benachrichtigung und dergleichen) und ihr z. B. Bestätigungs-, Authentifizierungs- und Aktivierungscodes – insbesondere auch zur Prävention von Missbräuchen und Betrug – an die von ihr bekanntgegebene Mobiltelefonnummer zu senden. Solche Nachrichten werden nicht verschlüsselt übermittelt. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sie von Unberechtigten eingesehen werden können und dass Dritte wie Netz- oder Mobilfunkdienstbetreiber:innen allenfalls auf die Bankbeziehung schliessen sowie an Bankkundeninformationen gelangen können. Die Kund:in anerkennt die damit einhergehenden erhöhten Risiken einer Post- bzw. Bankkundengeheimnis- und/oder Datenschutzverletzung.
g) Die Kund:in kann die in einer mobilen Zahlungslösung hinterlegte Karte auch wieder entfernen. Das führt nicht zur Aufhebung ihres Vertrags mit PostFinance über die Benutzung der PostFinance Card.
a) Die Kund:in anerkennt sämtliche getätigten und richtig registrierten Bargeldbezüge und Zahlungen von Warenkäufen sowie Dienstleistungen mit Karten, die auf ihr Konto ausgestellt sind. Die Registrierung gilt als legitim, wenn die Karte zusammen mit den übereinstimmenden Identifikationsmitteln bzw. Sicherheitselementen eingesetzt wurde. Ausserdem gilt die Registrierung als legitim, wenn technische und administrative Abklärungen von PostFinance keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Aufzeichnung ergeben und eine technische Störung des Systems nicht nachgewiesen werden kann.
b) Die Kund:in hat sich bei Streitigkeiten über einzelne Bezüge grundsätzlich mit der Händler:in direkt auseinanderzusetzen, namentlich bei Warenbeanstandungen.
c) PostFinance belastet Bezüge durch den Einsatz der Karte dem Kartenkonto bzw. den dafür autorisierten Konten.
d) In bestimmten Fällen erfolgt die Belastung des Betrags auf dem Konto zu einem späteren Zeitpunkt oder der Betrag wird lediglich vorübergehend reserviert, was allenfalls zu einer Unterdeckung bzw. Überschreitung der Überzugslimite gem. Ziffer 10 AGB führen kann. Ein reservierter oder provisorisch gebuchter Betrag wird auf die Kartenlimite angerechnet und bewirkt damit eine Einschränkung der Liquidität auf dem Konto. Dies ist namentlich der Fall:
e) Gutschriften, die mit der Karte oder ihrem Einsatz in Zusammenhang stehen, können teilweise erst mit einer Verzögerung von mehreren Tagen erfolgen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn PostFinance aufgrund ihrer gesetzlichen und/oder regulatorischen Sorgfaltspflichten Abklärungen vornehmen muss.
Für die Ausgabe der Karte sowie für die Verarbeitung der damit getätigten Transaktionen kann PostFinance Gebühren erheben. Sie gibt diese der Kund:in in geeigneter Weise bekannt. Eine aktuelle Übersicht der Gebühren ist unter postfinance.ch ersichtlich.
Auch bei Bargeldbezügen können Gebühren anfallen (z. B. Bezüge bei Drittbanken, Bezüge ohne gültige PostFinance Card usw.). Werden der Kund:in im Zusammenhang mit dem Karteneinsatz von Dritten Kosten auferlegt, sind diese vollumfänglich von der Kund:in zu tragen.
PostFinance übernimmt Schäden, die der Kund:in aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte entstehen, sofern sie nachweisen kann, dass sie sowie die Karteninhaber:innen die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PostFinance» (AGB) sowie die anwendbaren weiteren Teilnahmebedingungen (TNB) eingehalten haben, und sie auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft. Nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung gelten der Kund:in bzw. den einzelnen Karteninhaber:innen nahestehende, verwandtschaftlich oder anderweitig mit ihnen verbundene Personen (z. B. Lebenspartner:innen, Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Personen usw.). Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie Dritt- und Folgeschäden werden nicht übernommen. Ein Schaden ist PostFinance bei der Feststellung unverzüglich zu melden. Das Schadenformular bzw. die elektronische Schadensmeldung muss innert zehn Tagen nach Erhalt an PostFinance zurückgesendet bzw. bekanntgegeben werden. Bei Leistungen von Dritten ist jede Haftung von PostFinance ausgeschlossen. Im Übrigen finden die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PostFinance AG» (AGB) Anwendung.
Bei technischen Störungen, die die Verwendung der Karte ausschliessen oder beeinträchtigen, entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
PostFinance übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an Geldautomaten und anderen Geräten angezeigten Daten. Insbesondere können Transaktionen zeitverzögert angezeigt werden. Angaben über Konten, Depots, Buchungsdaten sowie allgemein zugängliche Informationen wie Devisenkurse gelten als vorläufig und unverbindlich, ausser sie werden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
© PostFinance AG, Version August 2024