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Erstellt am 12.11.2018

In zehn Schritten zum Gründerglück

PostFinance begleitet Unternehmer vom ersten Schritt an bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit und darüber hinaus. Einige Tipps für Gründer.

Gründerinnen und Gründer sind leidenschaftlich. Sie kämpfen für ihre Idee. Sie arbeiten mit den richtigen Partnern zusammen, um sich ganz auf ihre Aufgabe zu konzentrieren: ihr Produkt zur richtigen Zeit auf den Markt zu bringen, Bedürfnisse zu wecken und aus einer Idee eine Innovation zu machen. Die nachfolgenden zehn Punkte sollten Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Firma gründen wollen, beachten.

Die Gründung eines neuen Unternehmens ist in der Schweiz in vier grossen und sechs kleinen Schritten vollzogen: Geschäftsmodell, Business- und Finanzplan, Rechtsform – zum Beispiel Einzelfirma, GmbH, AG oder Kollektivgesellschaft – und Identität sowie Kapitaleinzahlungskonto mit Kontoeröffnung bei einer Bank, Einzahlung, Bestätigung, Beurkundung, Anmeldung der Firmengründung im kantonalen Handelsregister und Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Schritt 1

Alles beginnt mit einem profitablen Geschäftsmodell für das Start-up. Dieses Geschäftsmodell muss der Gründer prüfen, bewerten und überarbeiten. Zum Beispiel mit einer neutralen Person, durch intensive Marktabklärungen oder im Rahmen von Gründerwettbewerben. Ein gängiges Hilfsmittel dazu ist das Business Model Canvas. Es kann auch hilfreich sein, nachzulesen, wie und mit welchem Business Model es andere Schweizer Start-ups geschafft haben. 

Schritt 2

Der Businessplan bzw. der Finanzplan bilden die entscheidende Grundlage. Noch bevor die neu entstehende Gesellschaft eine bestimmte Rechtsform hat, braucht es einen Finanz- und Businessplan. Dieses Dokument öffnet Gründern die Augen für Chancen und Risiken, aber auch Türen zur Finanzierung. Er ist der Bauplan des Unternehmens, der klärt, ob eine Geschäftsidee der Marktrealität standhält. In der Regel umfasst der Businessplan 20 bis 30 Seiten. In der Praxis hat sich dabei folgende Gliederung bewährt, von der man jedoch auch abweichen kann, solange das Dokument konsistent, logisch und strategisch durchdacht bleibt:

  • Kurzfassung
  • Firma
  • Dienstleistungen, Produkte sowie Value Proposition und Leistung
  • Märkte
  • Konkurrenz
  • Marketing
  • Markteinführung
  • Standort/Herstellung/Administration
  • Management und interne Organisation
  • Risikoanalyse
  • Innovation
  • Finanzen
  • Antrag (z.B. bei Risikokapitalgebern)

Schritt 3

Die Rechtsform und andere Formalitäten sowie der Standort bestimmen den rechtlichen und organisatorischen Rahmen des künftigen Unternehmens. Kurse, z.B. am Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Institut für Jungunternehmen IFJ, unterstützen bei der Wahl. Wichtiger Hinweis: Einzelunternehmen haften übrigens mit ihrem privaten Vermögen und müssen sich nur ins Handelsregister eintragen, wenn sie nach kaufmännischen Regeln geführt oder jährliche Umsätze von gesamthaft mehr als CHF 100’000.– erzielen.

Schritt 4

Das Kapitaleinzahlungskonto beim Finanzinstitut zu beantragen, ist der erste Schritt zum Geschäftskonto.

Schritt 5

Sobald das Konto eröffnet ist, erfolgt die Überweisung des Gründungskapitals. Die Höhe ist von der Rechtsform abhängig und gesetzlich vorgeschrieben.

Schritt 6

Das Finanzinstitut erstellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung.

Schritt 7

Anschliessend wird durch einen Notar die Firmengründung öffentlich beurkundet.

Schritt 8

Die Firmengründung wird beim kantonalen Handelsregisteramt angemeldet.

Schritt 9

Der Handelsregisterauszug wird dem Finanzinstitut zugestellt.

Schritt 10

Das Finanzinstitut kann nun den Kontoerföffnungsprozess abschliessen. Der Aufnahme der Geschäftstätigkeit steht nun nichts mehr im Wege.

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