Es gibt zahlreiche relevante Regulierungen, Verfassungsartikel, Gesetze und Verordnungen, mit denen sich Schweizer Unternehmen auseinandersetzen müssen. Und es werden mehr. Deshalb sind Regulierungen auch politisch immer wieder ein Thema, denn sie wirken sich auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft aus. Gemäss dem Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Ease of Doing Business Ranking der Weltbank belegt die Schweiz im internationalen Vergleich Platz 33. Wir zeigen in einer Serie, welche Regulierungen betroffene Firmen kennen müssen. In diesem Beitrag: Die Mehrwertsteuer (MWST), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die neue Abgabe für Radio und Fernsehen.
Sie befinden sich hier:
DSGVO, MWST und Co.: Regulierungen, die Sie als Unternehmer kennen müssen
Die gesetzlichen Vorgaben und Regulierungen können eine starke administrative Belastung für Firmen sein. Dabei die Übersicht zu behalten, ist eine Herausforderung. In unserer Serie zu Regulierungen für Unternehmen zeigen wir auf, welche Regulierungen Sie kennen sollten und wie Sie sich am besten orientieren.

Mehrwertsteuer – die Grundlagen
Die Mehrwertsteuer gehört zur Kategorie der indirekten Steuern und wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Sie ist eine Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Das bedeutet, dass jeder Vorgang im Wirtschaftsverkehr (also jeder Kauf oder Verkauf einer Ware oder Dienstleistung) mit der MWST besteuert wird. Die Steuer wird von den Unternehmen auf den Preis der in der Schweiz produzierten Produkte bzw. erbrachten Dienstleistungen aufgeschlagen und dem Staat zugeführt.
Da immer nur der Mehrwert, der bei der jeweiligen Transaktion erzeugt wird, besteuert werden soll, gibt es den Vorsteuerabzug. Die Vorsteuer ist der Mehrwertsteuerbetrag, den ein Unternehmen beim Einkauf seiner Waren und Dienstleistungen bezahlt. Zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Firmen erhalten die bereits bezahlte Vorsteuer nach Anmeldung der Umsatzsteuer von der ESTV zurück. So wird der Gesamtwert der Ware oder Dienstleistung bei der MWST-Abrechnung immer nur einmal belastet.
Besteuert wird der inländische Konsum. Lieferungen aus dem Ausland werden zwar nicht mit der schweizerischen Mehrwertsteuer belegt, jedoch werden am Zoll eine Einfuhrsteuer und allfällige Zölle und Zuschläge erhoben. Leistungen ins Ausland werden ebenfalls nicht besteuert. Steuerpflichtig sind sowohl juristische als auch natürliche Personen ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.–.
In der Schweiz kommen insgesamt drei MWST-Sätze zur Anwendung:
- Normalsatz: 7,7%
- Reduzierter Satz: 2,5%
- Sondersatz: 3,7%
Leistungen aus den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit sowie Vermietung und Verkauf von Immobilien sind gänzlich von der Steuer ausgenommen.
DSGVO – eine europäische Verordnung, die auch die Schweiz betrifft
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU ist seit Mai 2018 in Kraft. Obwohl die Verordnung in der Europäischen Union eingeführt wurde, gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung sowohl für Schweizer Unternehmen, die eine Niederlassung in der EU haben, als auch für Unternehmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben, aber auf dem Gebiet der EU tätig sind. Die neue Verordnung vereinheitlicht die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Firmen und öffentliche Stellen. Als personenbezogene Daten gelten alle Informationen, die sich auf eine direkt oder indirekt identifizierbare Person beziehen. Dabei kann es sich um einen Vornamen, ein Foto, eine E-Mail-Adresse, IP-Adressen oder Beiträge aus Social Media handeln.
Mit dem neuen EU-Datenschutz sollen die Rechte der EU-Bürger auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten gestärkt werden. Zudem nimmt die EU-DSGVO auch die Unternehmen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten vermehrt in die Pflicht. Betroffen sind beispielsweise Firmen, die eine mit Google Analytics verknüpfte Website betreiben, auf die auch Nutzer aus dem EU-Raum Zugriff haben.
Um die Website DSGVO-konform zu betreiben, müssen die betroffenen Personen Website-Betreibern neu in der Datenschutzerklärung informiert werden, dass personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet werden. Zudem verlangt die EU-Datenschutzgrundverordnung, dass die Nutzer den Unternehmen eine gültige Einwilligung zum Verarbeiten ihrer persönlichen Daten erteilen.
Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen
Ab dem 1. Januar 2019 wird die neue Abgabe für Radio und Fernsehen bei Unternehmen und Haushalten erhoben. Diese neue geräteunabhängige Abgabe ersetzt die bisherige Empfangsgebühr. Ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 500’000.– bezahlt neu, je nach Umsatz, zwischen CHF 365.– und CHF 35’590.– Abgabe pro Jahr. Neu hängt die Abgabepflicht also nicht mehr davon ab, ob Fernseh- und Radiogeräte in einem Unternehmen vorhanden sind, sondern ist geräteunabhängig und muss grundsätzlich von jedem Unternehmen entrichtet werden.
Die Zahl der Regulierungen, über die sich Schweizer Unternehmer informieren sollten, steigt. Verstösse dagegen können Geld- oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Aber wer weiss, welche Neuerungen anstehen und sich auf dem Laufenden hält, läuft weniger Gefahr, die Übersicht zu verlieren.