Checkliste: Umstellung auf die QR-Rechnung für Rechnungssteller

Vom roten Einzahlungsschein (ES) auf die QR-Rechnung (ohne Referenz) umstellen

Wenn Sie heute die roten Einzahlungsscheine (ES) einsetzen, können Sie ganz einfach auf die QR-Rechnung (ohne Referenz) wechseln. Wir unterscheiden zwei Varianten: mit Einsatz einer Debitorensoftware und ohne Software.

Ohne Software

1. QR-Rechnung generieren und versenden

Sie können mit unserem QR-Generator auf unserer Website oder in E-Finance ganz einfach selbst QR-Rechnungen erstellen und für den Versand auf weissem, perforiertem Papier ausdrucken. Dafür verwenden Sie Ihre IBAN (erkennbar an den Stellen 5 bis 9 = 09000). QR-Rechnungen, die Sie als PDF per E-Mail an den Rechnungsempfänger senden, sind ausschliesslich für die Bezahlung via E-Banking und Mobile-Banking vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass keine nachträglichen handschriftlichen Mitteilungen auf der QR-Rechnung erlaubt sind. Der Zahlungszweck muss bei der Erstellung bereits aufgedruckt werden.

2. Gutschriften erhalten

Sie erhalten die Informationen über die eingegangenen Gutschriften in gewohnter Form auf Ihrem Kontoauszug. Zu QR-Rechnungen werden keine Belegbilder geliefert, da alle relevanten Zahlungsinformationen digital erfasst und übermittelt werden.

Mit Software

1. Software konfigurieren

Richten Sie Ihre Software mithilfe des Softwareherstellers für die QR-Rechnung ein. Verwenden Sie dafür Ihre IBAN (erkennbar an den Stellen 5 bis 9 = 09000). Falls Sie dazu noch keine Instruktionen erhalten haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller.

2. Testen

Ein Test ist nicht obligatorisch, da PostFinance davon ausgeht, dass Ihr Softwarehersteller die nötigen Tests vorgenommen hat. Optional können Sie Ihre Belege auf unserer Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Testplattform testen.

3. QR-Rechnung generieren und versenden

Generieren Sie aus Ihrer Software Ihre QR-Rechnungen und drucken Sie diese für den Versand auf weisses, perforiertes Papier. QR-Rechnungen, die Sie als PDF per E-Mail an den Rechnungsempfänger senden, sind ausschliesslich für die Bezahlung via E-Banking und Mobile-Banking vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass keine nachträglichen handschriftlichen Mitteilungen auf der QR-Rechnung erlaubt sind. Der Zahlungszweck muss bereits bei der Erstellung aufgedruckt werden.

4. Gutschriften erhalten

Sie erhalten die Informationen über die eingegangenen Gutschriften in gewohnter Form auf Ihrem Kontoauszug. Alle Daten aus der QR-Rechnung werden digital erfasst und übermittelt. Zu QR-Rechnungen werden keine Belegbilder geliefert, da alle relevanten Zahlungsinformationen digital erfasst und übermittelt werden.

Vom orangen Einzahlungsschein (ESR) auf die QR-Rechnung (mit QR-Referenz) umstellen

Wenn Sie den orangen Einzahlungsschein (ESR) einsetzen, können Sie auch ganz einfach auf die QR-Rechnung wechseln. Folgende Punkte sind für eine reibungslose Umstellung auf die QR-Rechnung (mit QR-Referenz) zu beachten:

1. Software konfigurieren

Richten Sie Ihre Software mithilfe des Softwareherstellers für die QR-Rechnung ein. Dafür benötigen Sie die von PostFinance mitgeteilte QR-IBAN (erkennbar an den Stellen 5 bis 9 = 30000). Wenn Sie die QR-IBAN nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater. Falls Sie bei der Konfiguration Ihrer Software Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller.

2. Testen

Ein Test ist nicht obligatorisch, da PostFinance davon ausgeht, dass Ihr Softwarehersteller die nötigen Tests vorgenommen hat. Optional können Sie Ihre Belege auf unserer Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Testplattform testen.

3. QR-Rechnung generieren und versenden

Generieren Sie aus Ihrer Software Ihre QR-Rechnungen und drucken Sie diese für den Versand auf weisses, perforiertes Papier. QR-Rechnungen, die Sie als PDF per E-Mail an den Rechnungsempfänger senden, sind ausschliesslich für die Bezahlung via E-Banking und Mobile-Banking vorgesehen.

4. Gutschriften erhalten

Sie erhalten die Informationen über die eingegangenen Gutschriften in gewohnter Form entweder im camt.054 (Detailavisierung) oder im camt.053 (Kontoauszug). Wenn Sie den camt.054 nutzen, erhalten Sie während dem Parallelbetrieb zwei separate Auslieferungen: einmal mit allen ESR-Eingängen und einmal mit allen QR-IBAN-Eingängen. Sie können über Ihren Kundenberater Ihre ESR-Teilnahme aufheben lassen, sobald Sie keine ESR-Eingänge mehr empfangen wollen.