Voraussetzung
Das Angebot richtet sich an Vereine ohne wirtschaftlichen Zweck (Freizeitvereine).
Das Vereinskonto bildet die Basis für den Zahlungsverkehr Ihres Vereins. Ihr Konto bewirtschaften Sie am effizientesten elektronisch im E-Finance.
Vereinskonto in CHF oder EUR
Vereinsfinanzen unkompliziert im E-Finance verwalten
Mitgliederbeiträge mit wenig Aufwand einziehen
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Individuell wählbare Avisierung
Das Angebot richtet sich an Vereine ohne wirtschaftlichen Zweck (Freizeitvereine).
Kontoführung |
CHF 5.–/Monat |
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PostFinance Cards |
CHF 30.– pro Jahr |
Vorgedruckte Einzahlungsscheine |
1000 rote Einzahlungsscheine (ES) und/oder 2000 orange Einzahlungsscheine (ESR) innerhalb von 365 Tagen kostenlos |
Avisierungszyklus | Elektronisch im E-Finance | Auf Papier |
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Avisierungszyklus Quartalsweise |
Elektronisch im E-Finance Kostenlos |
Auf Papier Kostenlos (B-Post) |
Avisierungszyklus Monatlich |
Elektronisch im E-Finance Kostenlos |
Auf Papier CHF 3.– (B-Post) |
Avisierungszyklus Halbmonatlich |
Elektronisch im E-Finance Kostenlos |
Auf Papier CHF 6.– (A-Post) |
Avisierungszyklus Wöchentlich |
Elektronisch im E-Finance Kostenlos |
Auf Papier CHF 12.– (A-Post) |
Avisierungszyklus Täglich (je Ereignis) |
Elektronisch im E-Finance Kostenlos |
Auf Papier CHF 24.– (A-Post) |
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Alle Softwarepakete enthalten mindestens die Module Fakturierung, Automatische Debitorenkontrolle sowie Mitglieder- und Kundenverwaltung.
Der Basisvertrag muss durch ein oder mehrere Personen unterzeichnet werden, die gemäss Statuten das Recht haben, den Verein nach aussen zu vertreten. Häufig sind dies der Präsident, der Kassier oder die Vorstandsmitglieder. |
Die Identifikation erfolgt mit den Statuten und dem aktuell gültigen Wahlprotokoll, aus dem der aktuelle Vorstand ersichtlich ist. Die Statuten müssen in schriftlicher Form vorliegen und über den Zweck des Vereins, seine finanziellen Mittel und seine Organisation Aufschluss geben. Eine Kopie ist ausreichend. Zudem werden alle Personen identifiziert, die den Basisvertrag unterschreiben (Pass, Identitätskarte, CH-Führerausweis, Ausländerausweis).
Hat ein Verein keine eigenen Statuten, sind stattdessen diejenigen der übergeordneten Organisation/en (Kantonal-/Regionalverein und/oder Dachverband) abzugeben.
Ja, das Wahlprotokoll ist immer gemeinsam mit den Statuten einzureichen. Im Wahlprotokoll müssen die aktuellen vertretungsberechtigten Personen mit Name und Vereinsfunktion ersichtlich sein.
Für die Änderung von Personen, welche den Verein gemäss Statuten rechtsgültig nach aussen vertreten dürfen, ist PostFinance das betreffende Wahlprotokoll vorzulegen.