QR-Rechnung
- Einfache Rechnungsverarbeitung
- Sicheres Inkasso
- In Schweizer Franken und Euro
- Alle Informationen im QR-Code integriert
Das Ende der roten und orangen Einzahlungsscheine (ES/ESR) naht: Ab dem 1. Oktober 2022 können nur noch QR-Rechnungen bzw. Zahlteile mit QR-Code und Empfangsschein verarbeitet werden. Stellen Sie jetzt um, damit es nicht zu Zahlungsausfällen kommt. Was Sie als Rechnungssteller tun und wissen müssen, erfahren Sie hier.
Die wichtigsten Informationen zur Umstellung haben wir für Sie zusammengefasst:
Noch nicht umgestellt? Das müssen Sie als Unternehmen jetzt tun
Weiter stellen wir Ihnen unsere Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Testplattform zur Prüfung Ihrer QR-Rechnungen bzw. Ihrer Zahlteile mit QR-Code zur Verfügung.
Wenn Sie als kleines Unternehmen oder als Einzelfirma wenig QR-Rechnungen ausstellen, erledigen Sie das schnell und einfach auch über unseren QR-Generator.
Viele hilfreiche Informationen finden Sie ausserdem auf den Websites der SIX Interbank Clearing AG, der Entwicklerin der QR-Rechnung:
Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster paymentstandards.ch
Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster einfachzahlen.ch
Ja. Der Schweizer Finanzplatz und damit auch PostFinance werden alle Varianten der heutigen orangen Einzahlungsscheine mit Referenznummern (ESR) und der roten Einzahlungsscheine mit Mitteilungsfeld (ES) durch die QR-Rechnung ersetzen.
Die heutigen Einzahlungsscheine ES und ESR werden nach dem 30. September 2022 nicht mehr verarbeitet.
Falls Sie bisher mit orangen Einzahlungsscheinen mit Referenznummer (ESR) fakturiert haben, müssen Sie in jedem Fall den Rechnungsempfängern neue QR-Rechnungen zukommen lassen. Dasselbe gilt, wenn Sie eine neue Kontonummer für Ihre Fakturierung verwenden werden.
Falls Sie bisher mit roten Einzahlungsscheinen ohne Referenznummer (ES) fakturiert haben, müssen Sie den Rechnungsempfängern keine neue QR-Rechnung zukommen lassen, es sei denn, Sie verwenden für Ihre Fakturierung eine proprietäre Bankkontonummer (das heisst, keine IBAN und kein PostFinance-Konto) oder die Creditor Reference (SCOR).
Eine spezielle Lösung mit der QR-Rechnung gibt es dafür leider nicht, da auf den neuen Zahlteilen mit QR-Code handschriftliche Mitteilungen nicht erlaubt sind.
PostFinance bietet eine eigene Lösung: die Spendenvorlage.
Als NPO/NGO nutzen Sie diese Spendenvorlage für Ihre Projekte. Die Spenderinnen bzw. Spender können dann in der Filiale der Post ihr gewünschtes Projekt oder den Spendenzweck angeben und die Spende einzahlen – ohne QR-Rechnung bzw. Zahlteil mit QR-Code.
Dasselbe gilt bei Spendenaufrufen in Todesanzeigen oder Leidzirkularen: Spendende können in den Filialen der Post ihre Spenden ohne QR-Rechnung einzahlen und den entsprechenden Spendenzweck vermerken.
Sie wollen die Spendenvorlage nutzen? Wenden Sie sich an Ihre Kundenbetreuerin bzw. Ihren Kundenbetreuer – sie bzw. er hilft Ihnen gerne weiter.
Nein, das ist nicht erlaubt.
Ein QR-Code für Zahlungen darf nur im Kontext einer vollständigen QR-Rechnung bzw. auf einem Zahlteil verwendet werden.
Ja, unbedingt. Stellen Sie möglichst schnell sicher, dass Ihre Software die Erstellung von QR-Rechnungen unterstützt. Wenden Sie sich dafür an Ihren Softwarepartner.
Ab dem 1. Oktober 2022 können keine roten und orangen Einzahlungsscheine (ES/ESR) mehr verarbeitet werden. Wenn Sie zu spät umstellen, riskieren Sie also Zahlungsausfälle.
Überprüfen Sie ausserdem Ihre Debitoren-Stammdaten. Achten Sie darauf, dass die Adressen, wenn immer möglich, strukturiert hinterlegt sind.