Compliance

Ziel im Visier und Risiken im Griff

Compliance stellt das Einhalten gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben sicher. Es ist Teil des Risikomanagements von PostFinance und hilft, Reputationsschäden und Sanktionen zu verhindern. Zusammen mit allen Mitarbeiter:innen stellt Compliance sicher, dass PostFinance, die Kund:innen sowie die Mitarbeitenden selbst geschützt sind. Im Rahmen des Verhaltenskonzepts und regelmässigen Ausbildungen lernen die Mitarbeitenden von PostFinance, sich innerhalb der Vorgaben korrekt zu verhalten, und prägen so alle gemeinsam die Unternehmenskultur.

Aufsichts- und Kontrollinstrumente

Die Compliance von PostFinance verfügt über wirkungsvolle Aufsichts- und Kontrollsysteme, erlässt verbindliche Arbeitsanweisungen und führt entsprechende Schulungen durch. Sie unterstützt die Mitarbeitenden im Arbeitsalltag und setzt Leitplanken, und zwar so, dass Mitarbeitende bewusste oder unbewusste Regelverstösse vermeiden.

Ziele der Compliance

Regelverstösse können folgenreich sein: Mitarbeitende sowie das Unternehmen müssen mit Sanktionen rechnen. Für PostFinance steht zusätzlich der gute Ruf auf dem Spiel. Diesen Ruf zu schützen, Gesetze und Normen einzuhalten sowie stets vertrauenswürdig zu sein, ist die grundlegende Zielsetzung der Compliance von PostFinance. Gleichzeitig stärkt PostFinance damit das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz.

Die Sorgfaltspflichten der PostFinance AG

Um Geschäftsbeziehungen eingehen und führen zu können, muss PostFinance gesetzlich vorgegebene Sorgfaltspflichten einhalten. Dies bedeutet beispielsweise, dass sie Art und Zweck einer Geschäftsbeziehung genauso kennen muss wie das wirtschaftliche Umfeld ihrer Kund:innen oder den Staat, in dem diese steuerpflichtig sind.

Diese Abklärungen im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten basieren im Wesentlichen auf folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

  • Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwG)
  • Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (EmbG)
  • Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)
  • Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)

Daneben bestehen folgende Vorgaben im Bereich der Steuertransparenz, die einen Austausch von Daten vorsehen, wenn Kund:innen im Ausland steueransässig sind:

  • Bestimmungen zum automatischen Informationsaustausch (AIA)
  • Bestimmungen zum Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

PostFinance hält sich bei den Abklärungen an die gesetzlichen Geheimhaltungspflichten des Bankkundengeheimnisses und des Postgeheimnisses sowie an das Datenschutzgesetz. Diskretion ist bei der täglichen Arbeit ein grundlegendes Gebot, und auf den sicheren Umgang mit Daten wird höchsten Wert gelegt. PostFinance definiert ihre Arbeitsabläufe so, dass die Vertraulichkeit von Kundendaten stets gewährleistet ist.

Geldwäschereiprävention

Die Einhaltung und Umsetzung der Geldwäschereibestimmungen haben einen hohen Stellenwert und sind für PostFinance eine zentrale Aufgabe. Die Bestimmungen aus dem Geldwäschereigesetz (GwG) und den damit verbundenen Erlassen dienen der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung auf dem Schweizer Finanzplatz. Dabei stehen insbesondere die Informationen zum jeweiligen Kunden sowie sein Transaktionsverhalten im Zentrum.

FATCA

FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein US-amerikanisches Gesetz, mit dem erreicht werden soll, dass US-Steuerpflichtige ihre US-Steuern bezahlen. Erhalten Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen zu FATCA.

AIA

Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein von der OECD entwickeltes Standardverfahren zur Verhinderung von Steuerhinterziehung. Welche Informationen ausgetauscht werden, welche Personen betroffen sind oder mit welchen Partnerstaaten die Schweiz ein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, erfahren Sie hier.