Die Schweizerische Post wird bei der Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GwG) künftig von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt. Sie hat der Post für dieses Gebiet die Bewilligung als direkt unterstellte Finanzintermediärin erteilt, die voraussichtlich Anfang Dezember 2011 in Kraft tritt. Damit wird ein wichtiges Aufgabengebiet von PostFinance bereits vor der vollständigen FINMA-Unterstellung branchenüblich beaufsichtigt.
Die Finanzmarktaufsicht hat das Gesuch der Schweizerischen Post, sie bei der Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GwG) direkt zu beaufsichtigen, geprüft und bewilligt. Die Post - und mit ihr PostFinance - erhält damit den Status einer direkt unterstellten Finanzintermediärin (DUFI). PostFinance wird somit bei der Einhaltung der GwG-Vorschriften bereits vor der Überführung in eine Aktiengesellschaft und der kompletten FINMA-Unterstellung branchenüblich beaufsichtigt. Die Geldwäschereibekämpfung ist für das Finanzinstitut und den Finanzplatz Schweiz sehr wichtig. Auf die Kundinnen und Kunden von PostFinance hat die Direktunterstellung keine Auswirkungen.