Identifikation und Signatur mit Bankident PostFinance

Mit unserem Service Bankident PostFinance identifizieren Sie sich schnell und zuverlässig online. Wo eine Unterschrift benötigt wird, können Sie zusätzlich einen Vertrag rechtsgültig und elektronisch unterzeichnen. Damit Sie den Service nutzen können, benötigen Sie Ihre E-Finance-Zugangsdaten und für die Freigabe der elektronischen Signatur brauchen Sie Ihr PostFinance App Login.

So funktioniert die Identifikation mittels Bankident PostFinance

  1. Starten Sie den gewünschten Verkaufsprozess beim Partner im Onlineshop oder Webportal.
  2. Wählen Sie beim Identifikationsschritt «Bankident PostFinance».
  3. Der Partner leitet Sie zur Login-Seite von PostFinance weiter.
  4. Führen Sie das PostFinance-Login mit Ihrem Login-Verfahren durch.
  5. Erlauben Sie PostFinance, Ihre Identifikation zu übermitteln. Die Übermittlung der Kundendaten erfolgt gemäss den Vorgaben des aktuellen Datenschutzgesetzes.
  6. Falls keine automatische Rückkehr zum Partner erfolgt, kehren Sie selbst zur Partnerseite zurück.

So funktioniert eine Signatur mittels Bankident PostFinance

  1. Starten Sie den gewünschten Vertragsprozess beim Partner im Webportal.
  2. Als Registrationsmethode wählen Sie «Bankident PostFinance» und registrieren Sie sich für die elektronische Signatur je nach Signaturanbieter bei SwissSign oder Swisscom Trust Services.
  3. Führen Sie das PostFinance-Login mit Ihrem PostFinance App Login-Verfahren durch.
  4. Erlauben Sie PostFinance, Ihre Identifikation zu übermitteln. Die Übermittlung der Kundendaten erfolgt gemäss den Vorgaben des aktuellen Datenschutzgesetzes und gem. den Vorgaben des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES)
  5. Der Signaturanbieter (SwissSign oder Swisscom Trust Services) startet den Bankident PostFinance-Prozess. Sofern Sie anhand der Datenqualität, die bei PostFinance hinterlegt ist, die Anforderungskriterien gem. dem Bundesgesetz über elektronische Signaturen (ZertES) erfüllen, fliessen die Daten von PostFinance zum entsprechenden Signaturanbieter.
  6. Beim Vertragsabschluss mittels elektronischer Signatur akzeptieren Sie die Nutzungsbestimmungen des Signaturanbieters (SwissSign oder Swisscom Trust Services) und geben Sie die Signatur direkt via PostFinance App frei.
  7. Die Registrierung bzw. die Gültigkeit von Ihrem Unterschriftszertifikat wird durch den Signaturanbieter festgelegt. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie sich beim Signaturanbieter erneut registrieren, indem Sie die Nutzungsbestimmungen akzeptieren

Fragen und Antworten

  • Sie können Bankident PostFinance nutzen, wenn Sie ein E-Finance-Login haben und der Partner Bankident PostFinance unterstützt.
  • Achten Sie vor dem Login immer auf eine sichere Verbindung (https, Schlosssymbol, Zertifikatsbesitzer) und auf den korrekten Domainnamen.
  • Die benötigten Daten sind vom Partner abhängig. Vor jeder Datenübermittlung werden Ihnen die benötigten Daten angezeigt und von Ihnen bestätigt. Es werden in keinem Fall Konto-, Transaktions- oder Bonitätsdaten übermittelt.
  • Die Daten werden solange gespeichert, wie die Daten für die Vertragserfüllung und aus rechtlichen Gründen erforderlich sind. Die Verantwortung dafür liegt beim Partner.
  • Der Partner verpflichtet sich gegenüber PostFinance und Ihnen, die Daten ausschliesslich für den angegebenen Zweck (z. B. ein Vertragsabschluss) zu nutzen. Eine weitere Verwendung der Daten ist ausgeschlossen, würde gegen das datenschutzrechtliche Zweckbindungsprinzip verstossen und kann entsprechend geahndet werden.
  • Ja. Die Einwilligung kann telefonisch oder im E-Finance bzw. in der PostFinance App in Ihrem Profil unter «Datenschutzeinstellungen» zurückgezogen werden.

  • Unter einer «elektronischen Signatur» versteht man Daten, die einem elektronischen Dokument beigefügt werden, um die Unterzeichnung dieses Dokuments zu bestätigen.

  • Eine qualifizierte Signatur ist eine nach Gesetz geregelte Form eines Zertifikats, die im Rechtsverkehr die Unterschrift von Hand ersetzt, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen ist oder zwischen Parteien vereinbart wurde.

  • Mit der Lösung «Bankident PostFinance» können fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen gemäss «Bundesgesetz über die elektronische Signatur» (ZertES) erstellt werden. Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist dabei nur für Kund:innen möglich, die bereits ein PostFinance-Konto haben.

    Um eine qualifizierte Signatur mittels «Bankident PostFinance» zu erstellen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen die Kund:innen bei einer Filiale der Post oder von PostFinance mit einem Pass oder einer ID identifiziert werden, die die Einreise in die Schweiz aus einem EU- oder EFTA-Land erlauben. Zusätzlich muss der:die Kund:in E-Finance und die PostFinance App inkl. Push-Benachrichtigungs-Funktion nutzen. Falls der:die Kund:in gewisse Kriterien nicht erfüllt, kann kein Zertifikat durch unsere Signaturanbieter, welche die elektronische Signatur generieren, ausgestellt werden und der:die Kund:in muss auf eine alternative Identifikationsmethode zurückgreifen. Eine qualifizierte elektronische Signatur kann in diesen Fällen nicht ausgestellt werden und «Bankident PostFinance» funktioniert nicht.

  • Für die Aufschaltung von Partnern, die Bankident PostFinance anbieten, sind die Signaturanbieter SwissSign oder Swisscom Trust Services zuständig. Für eine detaillierte Antwort wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Signaturanbieter.