Risikoversicherungen

Sicherheit für alle

Mit den Risikoversicherungen von PostFinance schützen Sie Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls oder sich selbst vor Lohneinbussen bei Erwerbsunfähigkeit.

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Wir schenken Ihnen eine Monatsprämie (bis maximal 1’000 Franken), wenn Sie bis am 30. April 2024 in einer PostFinance-Filiale eine Risikoversicherung abschliessen.

Risikoversicherungen: für den Fall der Fälle

  • Absicherung der finanziellen Folgen eines Todesfalles oder einer Erwerbsunfähigkeit

  • Im Todesfall: garantiertes Kapital für die Absicherung Ihrer Angehörigen; Versicherungssumme konstant oder abnehmend

  • Bei Erwerbsunfähigkeit: garantierte Rente als Zusatzeinkommen

  • Periodische Prämienzahlung: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich

  • Leistungen

    Mit dieser Versicherung erhalten Sie bei Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit ein Ersatzeinkommen in Form einer regelmässigen Rente.

    • Auszahlung bei Erwerbsunfähigkeit: Die Rente hängt vom Grad der Erwerbsunfähigkeit ab. Ab einer Erwerbsunfähigkeit von 25% werden Leistungen ausbezahlt. Die Rentenhöhe richtet sich nach dem konkreten Grad der Erwerbsunfähigkeit. Beträgt dieser mehr als 66%, besteht Anspruch auf die volle Rentenleistung von 100%.
    • Auszahlung bei Vertragsablauf oder im Todesfall: Sie, bzw. Ihre Begünstigten erhalten den zu diesem Zeitpunkt angesammelten Überschuss, sofern Sie sich nicht für die Verwendung des Bonus zur Prämienreduktion entscheiden.

    Vorteile

    • Sicherung eines regelmässigen Einkommens
    • Dauer der Rentenzahlung individuell festlegbar
    • Optimale Abstimmung der Versicherung auf die Leistungen aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge
    • In der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) wie auch in der freien Vorsorge (Säule 3b) abschliessbar
    • Verwendung allfälliger Überschüsse zur Prämienreduktion
    • Renten bereits ab 25% Erwerbsunfähigkeit
    • Kombinierbar mit Ihrer Altersvorsorge
  • Varianten

    • Konstantes Todesfallkapital: Das versicherte Todesfallkapital bleibt während der ganzen Laufzeit gleich hoch. Deshalb ist diese Todesfallrisikoversicherung besonders geeignet für die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen (z. B. Familie, Konkubinats- oder Geschäftspartner).
    • Abnehmendes Todesfallkapital: Das versicherte Todesfallkapital nimmt jährlich um einen gleichbleibenden Betrag ab. Deshalb ist diese Variante besonders geeignet für die finanzielle Absicherung einer Schuld (z. B. Hypothek oder Betriebskredit), die amortisiert werden muss.

    Leistungen

    • Auszahlung im Todesfall: Die Begünstigten erhalten beim Tod der versicherten Person innerhalb der Vertragsdauer die garantierte Todesfallleistung.
    • Bei Vertragsablauf erfolgt keine Auszahlung, da kein Sparteil enthalten ist.

    Vorteile

    • Sofort zur Verfügung stehendes Kapital im Todesfall
    • Risikogerechte Tarifierung
    • Option: Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
    • Säule 3a mit Steuerprivileg oder Säule 3b
    • In der freien Vorsorge (Säule 3b) ist der Abschluss auf zwei Personen möglich
    • Kombinierbar mit Ihrer Altersvorsorge für Ihre individuellen Sparziele
    • Anpassungen sind jederzeit möglich
  • Absicherung

    Absicherung oder Finanzierung von Wohneigentum.

    Begünstigung

    Säule 3a gesetzlich festgelegt, Säule 3b freie Wahl und jederzeit schriftlich änderbar.

    Erbprivileg

    Das Kapital aus einer Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass, sondern wird direkt den Begünstigten ausbezahlt. Begünstigte Angehörige erhalten die Versicherungsleistung auch bei Ausschlagen der Erbschaft.

    Konkursprivileg

    Das Kapital aus einer Lebensversicherung kann weder gepfändet noch in die Konkursmasse einbezogen werden.

    Säule 3a:

    Ansprüche aus der Lebensversicherung sind vor ihrer Fälligkeit unpfändbar.

    Säule 3b:

    Sofern Ehegatte/eingetragener Partner, Kinder oder Eltern begünstigt sind, können Ansprüche aus der Lebensversicherung vor ihrer Fälligkeit nicht gepfändet oder in die Konkursmasse des Versicherungsnehmers gezogen werden.

  • Bei den Lebensversicherungen, welche in Kooperation mit AXA angeboten werden, geniessen die Versicherungsnehmer einen privilegierten Schutz. Die Versicherungsunternehmen müssen die Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen jederzeit als gebundenes Vermögen sicherstellen. Bei einem Konkurs von AXA würden die Werte (Deckungskapital und gutgeschriebene Überschussanteile) der laufenden Verträge primär zur Weiterführung an eine andere Versicherungsgesellschaft übertragen. Erfolgt kein Übertrag an eine neue Versicherungsgesellschaft, erhalten die Anspruchsberechtigten den vertraglich zugesicherten Rückkaufswert. Versicherungsunternehmen unterstehen der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht FINMA, die die Solvenz der Versicherungsunternehmen sicher stellt und die Versicherten vor Missbräuchen schützt.

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