Vorsorge pflegen

Pensionierung in Sicht

Endlich den wohlverdienten Ruhestand geniessen: Das ist eine schöne Vorstellung. Doch bis es soweit ist, stehen noch einige wichtige Entscheidungen an – insbesondere, wenn Sie an eine Frühpensionierung denken.

Rechnen Sie gut

Bald schon ist sie da: die schöne Zeit nach dem Berufsleben. Dann werden Sie von den Rentenleistungen, Ihrem Kapital aus der 3. Säule sowie Ihrem weiteren Vermögen leben. Machen Sie deshalb jetzt noch einmal eine Auslegeordnung und rechnen Sie aus, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand zur Verfügung stehen wird.

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Frühpensionierung planen

Spielen Sie mit dem Gedanken, sich frühpensionieren zu lassen? Ab 58 Jahren ist dies möglich. Jedoch ist eine Frühpensionierung nicht günstig und sollte deshalb gut durchdacht werden. Beachten Sie dabei das Reglement zur Pensionierung Ihrer Pensionskasse. Klären Sie weiter sorgfältig ab, welche zusätzlichen Vorsorgelücken eine Frühpensionierung zur Folge hat und wie Sie diese allenfalls schliessen können.

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Pensionskasse: Rente versus Kapitalbezug

Machen Sie sich auch frühzeitig darüber Gedanken, wie Sie Ihr Pensionskassenguthaben beziehen möchten. Dabei stehen verschiedene Optionen zur Wahl:

Sie beziehen Ihr Kapital monatlich als Rente, Sie lassen sich das gesamte Guthaben auf einmal auszahlen oder Sie entscheiden sich für eine Mischung aus beiden Varianten. Welche Variante die beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z. B. Ihrer Lebenssituation, Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen.

Nachlass und Vorsorgeguthaben organisieren

Es gibt Themen, mit denen sich kaum jemand gerne beschäftigt. Eines davon ist die Nachlassreglung, mit der Sie Ihre Liebsten per Testament absichern und Streitereien vermeiden. Zum Nachlassvermögen gehören nebst dem privaten Besitz auch sämtliche Verpflichtungen und das Vermögen. Dabei werden die Vorsorgeguthaben in der 2. Säule und Säule 3a sowie für Lebensversicherungen nach den Regeln der entsprechenden Vorsorgestiftung beziehungsweise der entsprechenden Versicherungsgesellschaft unter den Begünstigten aufgeteilt.

Vorsorgegelder und Wohneigentum: Das gilt ab 55 Jahren

Vorsorge und Wohneigentum sind eng miteinander verknüpft, deshalb dürfen Sie beim Kauf auch Vorsorgegelder aus der 2. und 3. Säule nutzen. Ab dem 50 Lebensjahr gibt es bei der Finanzierung jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Nach dem Sie das 50 Lebensjahr überschritten haben, dürfen Sie nicht mehr das ganze Pensionskassenguthaben für die Finanzierung beanspruchen.
  • Sie dürfen lediglich einer der folgenden Beträge verpfänden oder vorbeziehen: die Freizügigkeitsleistung, auf die Sie mit 50 Jahren Anspruch gehabt hätten, oder die Hälfte des aktuellen Pensionskassenguthabens.
  • Der Vorbezug muss grundsätzlich bis spätestens drei Jahre vor Ihrem Anspruch auf Altersleistungen erfolgen – ausser Ihre Vorsorgeeinrichtung sieht etwas anderes vor.

Hypotheken amotisieren

Wenn Sie bereits Wohneigentum haben, ist es jetzt an der Zeit, sich Gedanken über die Tragbarkeit im Alter zu machen. Wollen Sie Ihre Hypothek mit dem 3a-Guthaben amortisieren, das sie sich bei der Pensionierung auszahlen lassen, oder haben Sie verschiedene 3a-Vorsorgelösungen und können Ihre Vorsorgegelder gestaffelt beziehen?

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