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Erstellt am 12.09.2023

Jugendlohn statt Sackgeld: So berechnen Sie ihn für Ihr Kind

Schluss mit unangenehmen Diskussionen übers Geld: Mit einem Jugendlohn übertragen Eltern ihren Kindern mehr finanzielle Verantwortung und helfen ihnen, den Umgang mit Geld zu lernen. Der Jugendlohn eignet sich für Mädchen und Buben ab zwölf Jahren. Wir zeigen Ihnen, wie sie ihn Schritt für Schritt berechnen.

Muss das sein? Als Eltern von grösseren Kindern kennen Sie sicherlich auch zermürbende Diskussionen darüber, ob ihr Kind den gewünschten Pullover tatsächlich braucht, ob es denn gerade diese teuren Markenturnschuhe sein müssen oder ob der Ersatz für den defekten Kopfhörer wirklich vom Sackgeld bezahlt werden muss. Mit einem Jugendlohn, der sich für Kinder ab zwölf Jahren eignet, erübrigen sich viele solcher unangenehmen und meist nicht zielführenden Gespräche.

Monatlicher Jugendlohn statt Sackgeld

Und so funktioniert das Prinzip: Statt ein Taschengeld für kleine persönliche Wünsche erhalten die Kinder von den Eltern pro Monat einen grösseren fixen Geldbetrag, den sie selbstständig verwalten. Mit diesem Jugendlohn decken sie bestimmte alltägliche Kosten, die zum Leben notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für Kleider, die mobile Kommunikation oder die Freizeitgestaltung. «Die Kinder lernen auf diese Weise die wahren Lebenskosten kennen und sind gezwungen, das Geld einzuteilen und Verantwortung dafür zu übernehmen», erklärt Andrea Fuchs, Psychologin und Präsidentin des Vereins Jugendlohn .

So geht die Rechnung mit dem Jugendlohn auf

Doch wie berechnen Eltern den Jugendlohn so, dass er zum Familienbudget passt? Grundsätzlich gilt: Als Grundlage sollten die Ausgaben herangezogen werden, die Eltern bereits bisher für ihr Kind aufgewendet haben. «Sowohl für die Eltern als auch das Kind ist es wichtig, dass der Jugendlohn realistisch ist», sagt Andrea Fuchs. «Er soll den bisherigen Ausgaben entsprechen und nicht höher sein, als es das Familienbudget zulässt».

Mit diesen Schritten kommen Sie gut ans Ziel:

Schritt 1: Bestimmen Sie, welche Ausgaben der Jugendlohn für Ihr Kind beinhalten soll

Klären Sie zuerst, für welche Bereiche Sie Ihrem Kind die Entscheidungs- und Finanzkompetenz erteilen wollen. Wichtig ist, dass sich beide Elternteile einig sind. Zum Jugendlohn gehören nur Kosten des persönlichen Bedarfs, die von der Familie ohnehin getragen werden. Wie zum Beispiel:

  • Kleider
  • Schuhe
  • Coiffeur
  • Velo/Mofa (Unterhalt/Reparaturen), Fahrkosten öffentliche Verkehrsmittel
  • Besondere Hygieneartikel wie Schminkzeug
  • Sportgeräte, Sportbekleidung und Sportausrüstung
  • Handy-, Computer- und weitere digitale Geräte (Anschaffung)
  • Handy-Abo/Prepaid
  • Schreibwaren, Etui und Ähnliches
  • Auswärtige Mahlzeiten
  • Taschengeld (zum Beispiel für Games, Süssigkeiten, Konzerte usw.)

Wichtig

In der Regel werden folgende Kosten vom Jugendlohn ausgeschlossen:

  • Wohnen, Essen, Besorgen der Wäsche usw.
  • Versicherungen, Krankheitskosten, Schulgelder, Musikinstrumente
  • Gemeinsame Aktivitäten mit der Familie wie Ferien und Ausflüge.

Schritt 2: Tragen Sie die bisherigen Ausgaben zusammen

Das Zusammentragen der bisherigen Ausgaben ist der aufwendigste Teil, aber es lohnt sich hier, sorgfältig über die Bücher zu gehen. Diese drei Möglichkeiten haben Sie, um Posten für Posten eine realistische Kostenaufstellung zu gewährleisten:

  • Schreiben Sie während zwei bis vier Monaten alle Auslagen auf, die Sie für Ihr Kind tätigen.
  • Tragen Sie zusammen, was Ihr Kind für Kleider, Coiffeur, Freizeitaktivitäten usw. in einem Jahr benötigt und wie viel die einzelnen Posten in Ihrer Familie kosten dürfen.
  • Schätzen Sie den Betrag aufgrund Ihrer Erfahrungen.

Schritt 3: Rechnen Sie den monatlichen Jugendlohn aus

Wählen Sie jetzt jene Posten aus, für die Sie sich beim Jugendlohn für Ihr Kind anfänglich entschieden haben, und zählen Sie das Taschengeld hinzu, das Sie Ihrem Kind pro Jahr geben. Nun müssen Sie die Summe nur noch durch 12 teilen bzw. durch 13, wenn Sie einen 13. Monatslohn im November für Winterkleider und Reserve bevorzugen. Das Resultat ist der monatliche Jugendlohn, den Sie Ihrem Kind auszahlen bzw. auf sein Konto gutschreiben.

Ist der Jugendlohn definiert, gehts an die Umsetzung

Die Basis ist gelegt, der Jugendlohn ist definiert. Und nun? Jetzt geht es an die Umsetzung. Dafür hat der Verein Jugendlohn vier hilfreiche Tipps.

  • Es ist wichtig, dass das Kind unterscheiden kann zwischen Ausgaben für Freizeit (z. B. der Eintritt in einen Vergnügungspark), notwendigen Anschaffungen (z. B. eine neue Winterjacke) und langfristigen Investitionen für grössere Anschaffungen (z. B. ein Fahrrad oder ein Snowboard). Falls Sie grössere Anschaffungen in den Jugendlohn einrechnen, lohnt es sich eventuell, wenn Ihr Kind den entsprechenden Betrag auf einem separaten Sparkonto anspart.

  • Zahlt Ihr Kind seine Ausgaben beispielsweise mit der PostFinance Card oder PostFinance TWINT, bietet der Kontoauszug einen guten Überblick über die persönlichen Geldströme. Ansonsten kann Ihr Kind eine einfache «Milchbüechli-Rechnung» führen, in der die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden. Dies geht einfach von Hand oder mit einer Budget-App. 

    Mehr erfahren über die Budget-App der Budgetberatung auf Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster budgetberatung.ch

  • Für Internetkäufe empfiehlt sich eine Prepaid-Kreditkarte. Damit kann Ihr Kind im Internet einkaufen oder Songs herunterladen, jedoch nur, wenn es vorgängig Geld vom Jugendlohn auf die Karte geladen hat. Denn: Mit der Prepaid-Kreditkarte kann nur Geld ausgegeben werden, das auch tatsächlich vorhanden ist.

  • Für Zahlungen im Geschäft oder Onlinebestellungen eignet sich PostFinance TWINT. Ausserdem können Sie Ihrem Kind einen Zusatzverdienst schnell und bequem überweisen. Oder Ihr Kind fordert einen Betrag – beispielsweise für den für Sie erledigten Einkauf – einfach per PostFinance TWINT bei Ihnen an.

  • Beraten Sie Ihr Kind, wie es zusätzliches Geld erarbeiten könnte, falls seine Konsumwünsche den Jugendlohn übersteigen – zum Beispiel mit Babysitten, Botengängen für betagte Nachbar:innen oder der Mithilfe im eigenen Haushalt, sofern die Tätigkeiten ausserhalb des normalen Rahmens liegen.

Mehr Selbstständigkeit – nicht nur beim Geld

Vielleicht fragen Sie sich als Mutter oder Vater, wie die Sache mit dem Jugendlohn überhaupt klappen kann. Wird das Kind nicht bereits in der ersten Monatshälfte das ganze Geld ausgeben? Und vorwiegend nicht benötigte Sachen einkaufen? Betrachten Sie den Jugendlohn als Teil der gesamten Erziehung, die Ihr Kind selbstständiger macht – in verschiedenen Lebensbereichen. Geld für die eigenen Belange zu erhalten, ist nur ein Teil davon. Fragen Sie sich als Eltern in gemeinsamen Diskussionen und unter Einbezug Ihres Kindes, in welchen anderen Bereichen Ihre Tochter oder Ihr Sohn auch sonst mehr Selbständigkeit übernehmen kann, zum Beispiel im eigenen Zimmer oder im Zusammenleben in der Familie. Dabei führen gemeinsame Entscheidungen zum gewünschten Erfolg.

Konsequent bleiben beim Jugendlohn

«Ganz wichtig ist beim Jugendlohn auch die Konsequenz der Eltern», fügt die Psychologin Andrea Fuchs an. «Helfen Sie Ihrem Kind nicht mit zusätzlichem Geld aus, wenn es vielleicht etwas zu viel gekauft hat und es dadurch zu einem finanziellen Engpass kommt. Aber stehen Sie Ihrem Kind mit Rat zur Seite». Damit helfen Eltern ihren Kindern – als gute Grundlage für das spätere Leben – Prioritäten beim Konsum zu setzen und einen realistischen Bezug zum Geld zu entwickeln.

Fordern Sie beim Verein Jugendlohn kostenlos die Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Tabelle zur Berechnung des Jugendlohns an.

Ein kostenloses Lernangebot zur Finanzkompetenz finden Sie auf Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster moneyfit.ch.

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