Diese Seite hat eine durchschnittliche Bewertung von %r von maximal 5 Sternen. Total sind %t Bewertung vorhanden.
Lesezeit 4 Minuten Lesezeit 4 Minuten
Erstellt am 06.05.2019

Ich bin dann mal weg – so kündigen Sie richtig

Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich anders als gedacht? Es winkt ein neuer Job? Oder eine Weltreise? Manchmal ist es einfach Zeit, sich zu verändern, einen Job hinter sich zu lassen und etwas Neues anzufangen. Bevor Sie aber eine so wichtige Entscheidung treffen, gibt es einige Punkte, die Sie als Arbeitnehmer beachten sollten. Mit diesen fünf Ratschlägen sind Sie gut vorbereitet, den Schritt zu wagen.

Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag genau

Bei jeder Form der Kündigung – ob durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – ist es wichtig, den Arbeitsvertrag im Detail zu kennen. Studieren Sie Ihren Arbeitsvertrag deswegen sehr genau – noch bevor Sie das Kündigungsschreiben aufsetzen. Besonders wichtig, auch wenn Sie noch keinen neuen Arbeitgeber haben: Wie lange ist die Kündigungsfrist? Je nachdem, ob Sie zum Beispiel einen befristeten Vertrag haben oder noch in der Probezeit kündigen, kann die Kündigungsfrist nämlich variieren. Die gesetzliche Regelung schreibt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor, bei den meisten Arbeitgebern sind es aber drei Monate Kündigungsfrist. Entscheidend ist auch, zu welchem Termin Sie die Kündigung einreichen müssen. Achtung: Nicht bei allen Firmen ist das der letzte Tag des Monats. Warten Sie auch nicht bis zur letzten Minute, sondern überreichen Sie die Kündigung gerne ein paar Tage vorher.

Kündigen Sie als Arbeitnehmer nur im Ausnahmefall fristlos

Ein Sonderfall ist die fristlose Kündigung: Nicht nur Ihr Arbeitgeber, sondern auch Sie als Arbeitnehmer können fristlos kündigen. Hier müssen jedoch sehr wichtige Gründe vorliegen, die eine fristlose Kündigung von Arbeitnehmerseite überhaupt rechtlich durchsetzbar machen. Das können wiederholt ausbleibende Lohnzahlungen nach schriftlicher Verwarnung vonseiten Arbeitnehmer sein. Aber auch Persönlichkeitsverletzungen und Verletzungen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sind wichtige Gründe für fristlose Kündigungen. Dazu gehören der unbegründete Entzug von Verantwortungen oder hierarchische Herabstufungen sowie geduldetes Mobbing, sexuelle Belästigung oder etwa das Auffordern von Arbeitnehmern zu illegalen Handlungen.

Wahren Sie die Form: Halten Sie die Kündigung schriftlich fest

Rechtlich gesehen muss eine ordentliche Kündigung nicht zwangsläufig schriftlich vorliegen, sondern kann auch mündlich erfolgen – es sei denn, der Arbeitsvertrag schreibt eine anderweitige Regelung vor. Ein schriftliches Dokument hat jedoch für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber Vorteile. Gerade in schwierigen Fällen, wie einer ausserordentlichen Kündigung, einer Kündigung in der Probezeit oder der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags, sind Sie mit einer schriftlichen Kündigung auf der sicheren Seite. Denn Sie haben ein Dokument, dass im schlimmsten Fall auch vor Gericht Bestand hat. 

Legen Sie sich ein finanzielles Polster an

Können Sie es sich überhaupt leisten, zu kündigen? Diese Frage sollten sich vor allem Arbeitnehmer stellen, die kündigen, ohne einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche zu haben. Stellen Sie vor der Kündigung sicher, dass sie über ausreichend Rücklagen verfügen und verschaffen Sie sich einen Überblick über laufende und anfallende Kosten. Lesen Sie mehr dazu im Artikel «So bereiten Sie sich auf einen finanziellen Engpass vor».

In diesem Hinblick ist auch der Zeitpunkt der Kündigung wichtig. Dieser kann bei der Kündigung einen grossen finanziellen Unterschied machen und Arbeitnehmern Vorteile bringen. Boni oder der 13. Monatslohn zum Beispiel werden bei einer Kündigung mitten im Jahr nur anteilsweise ausgezahlt. Es lohnt sich also, diesen Zeitpunkt abzupassen, um finanziell profitieren zu können. Schlau ist es auch, vorher zu prüfen, ob eventuell eine Beförderung oder Gehaltserhöhung in Aussicht sind. Deswegen kann es hilfreich sein, das Jahresgespräch mit dem Arbeitgeber abzuwarten, bevor die Kündigung eingereicht wird.

Berücksichtigen Sie beim Timing auch Ihre Ausgaben. Wird bald eine grössere Rechnung ins Haus flattern, zum Beispiel für Steuern, Radio- und Fernsehgebühren, Strom oder einen jährlichen Arztbesuch? Dann lohnt es sich möglicherweise, das Arbeitsverhältnis noch eine Weile aufrechtzuerhalten. 

Berücksichtigen Sie Ihre Einstelltage

Sie haben noch nie von Einstelltagen gehört? Diesen Begriff sollten Sie kennen, wenn Sie planen, Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden, ohne sofort eine neue Stelle anzutreten. Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt oder die Entlassung selbst verschuldet hat, besteht nicht unmittelbar Anspruch auf Arbeitslosengeld. In diesen Fällen zahlt das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) Arbeitslosengeld erst nach einer bestimmten Frist aus. Diese Frist nennt man Einstelltage. Sie werden in Arbeitstagen gezählt, also fünf Tage pro Woche. Je nach Situation kann diese Frist eine Dauer von bis zu 60 Einstelltagen erreichen. Verlassen Sie sich also nicht ausschliesslich darauf, dass Sie nach dem letzten Arbeitstag vom Staat abgesichert sind. Stellen Sie sicher, dass Sie über ein ausreichendes finanzielles Polster verfügen, bevor Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen. Um sich über Ihre Einstelltage zu informieren, melden Sie sich beim RAV an. Diese erwägen dann, wie intensiv Sie nach einer Stelle gesucht haben während Ihrer Kündigungsfrist. Je nachdem, wie gross der Aufwand war, den Sie betrieben haben, desto mehr oder weniger Einstelltage werden Sie erhalten.

Gekündigt ist schnell. Aber ein gesichertes Arbeitsverhältnis aufzugeben, kann ein riskantes Unterfangen sein. Arbeitnehmer sollten deswegen sicherstellen, dass Sie ihre rechtliche Situation genau kennen und ein finanzielles Polster angelegt haben, das eine Kündigung erlaubt. Im finanziellen Idealfall kündigen Sie natürlich erst, wenn Sie bereits einen neuen Arbeitgeber gefunden haben. 

Diese Seite hat eine durchschnittliche Bewertung von %r von maximal 5 Sternen. Total sind %t Bewertung vorhanden.
Sie können die Seite mit 1 bis 5 Sternen bewerten. 5 Sterne ist die beste Bewertung.
Vielen Dank für die Bewertung
Beitrag bewerten

Dies könnte Sie ebenfalls interessieren