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Erstellt am 12.11.2018 | Aktualisiert am 01.05.2023

Ratgeber Pensionierung – geplant und finanziell abgesichert in einen neuen Lebensabschnitt

Die Pensionierung löst bei vielen Menschen gemischte Gefühle aus. Manche freuen sich darauf, für manche soll die dritte Lebensphase noch nicht gleich beginnen. Egal, wo Sie gerade stehen, mit unserem Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Tipps zum Thema.

Unabhängig davon, ob Sie lieber vorzeitig, ordentlich oder zu einem späteren Zeitpunkt pensioniert werden möchten, es lohnt sich als erwerbstätige Person, früh genug mit der Planung zu beginnen. Unsere Tipps helfen Ihnen dabei. 

Mit guter Beratung entspannt in die Pensionierung

Der Ausstieg aus dem Berufsleben ist ein Schritt, der mit vielen Fragen verbunden ist:

  • Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?
  • Wie hoch wird meine AHV-Rente sein?
  • Welche Leistungen erhalte ich aus der Pensionskasse?
  • Wie gehe ich mit den neuen Freiheiten um?
  • Mit 50 verschaffen Sie sich einen Überblick

    Der optimale Zeitpunkt, sich einen Überblick zu verschaffen und Weichen zu stellen:

    • Wie steht es um Ihr Vermögen? Unterlagen für eine umfassende Einschätzung der finanziellen Situation sammeln. Dazu gehören Steuererklärung, Pensionskassenausweis, Lebensversicherungspolicen, AHV-Abrechnung und aktuelle Auszüge aller Konten.
    • Aktuelle Budgetsituation prüfen
    • Allfällige Einkommenslücken ab Pensionierung feststellen und eine Strategie definieren, diese zu schliessen (z. B. Einzahlung in die Säule 3a via Kontolösung, Vorsorgefonds oder Lebensversicherung, Einkauf in die Pensionskasse)

    Mit 55 hinterfragen Sie Ihre Strategie

    Die eingeschlagene Strategie regelmässig überprüfen und auch hinterfragen:

    • Stimmen die Ziele für die Pensionierung noch?
    • Hat sich meine finanzielle Situation verändert?

    Mit 60 werden Sie konkret

    Der richtige Moment, den Ruhestand konkret aufzugleisen:

    • Zeitpunkt für den Ausstieg aus dem Berufsleben festlegen
    • Entscheiden, wann und wie Sie Ihren Arbeitgeber einweihen
    • Entscheiden, wie Sie Ihr Pensionskassenguthaben beziehen wollen: Rente, Kapital oder Mischform?
    • Festlegen, wie Sie allfällige Kapitalbezüge staffeln, um Steuern zu sparen

    7 bis 8 Monate vor der Pensionierung setzen Sie um

    Die Pensionierung einleiten:

    • Sich sechs bis vier Monate vor der Pensionierung für den Rentenbezug bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden
    • Den Zufluss künftiger Zusatzeinkommen (Pensionskasse, private Vorsorge, Sparguthaben) einleiten
    • Festlegen, wie Sie vorerst nicht benötigtes Vermögen im Ruhestand anlegen
  • Pensionskasse: Entscheiden Sie, wie Sie das Kapital beziehen wollen

    Das angesparte Kapital können Sie sich als lebenslange Rente oder als Kapital auszahlen lassen. Viele Pensionskassen kennen auch eine Kombination der beiden Varianten. Rente wie Kapitalbezug haben Vor- und Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt.

    Vorsorgelücke: Schliessen Sie sie frühzeitig

    Kapital aus der 1. und 2. Säule deckt in der Regel nur rund 60% des bisherigen Einkommens ab. Um die entstandene Lücke zu schliessen, gibt es verschiedene Massnahmen – vom Sparen in der freien oder gebundenen Vorsorge im Rahmen der 3. Säule über den Einkauf in die Pensionskasse bis hin zur Einschränkung im persönlichen Lebensstandard. Wer frühzeitig plant, vorsorgt und Geld anspart, hat später mehr finanziellen Spielraum.

    Steueroptimierung: beziehen Sie Guthaben gestaffelt

    Kapitalauszahlungen aus der 2. und 3. Säule unterliegen der Steuerprogression. Das heisst, dass die Steuerlast ab einer gewissen Kapitalhöhe übermässig ansteigt. Es ist daher ratsam, diese Guthaben gestaffelt zu beziehen. Daher lohnt es sich auch, ab CHF 50’000.– auf dem Vorsorgekonto 3a ein weiteres Konto zu eröffnen. Beachten Sie jedoch die steuerliche Handhabung von Kapitalauszahlungen in Ihrem Wohnkanton.

  • Für wen lohnt sich eine Einzahlung in die Säule 3a?

    Wer für das Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen will, für den sind Einzahlungen in die Säule 3a interessant. Bei regelmässigen Einzahlungen über eine längere Zeitdauer können dank dem Zinseszinseffekt und dem Steuervorteil attraktive Renditen erzielt werden.

    Muss ich beim Bezug vom 3a-Konto oder Pensionskassenkapital Steuern zahlen?

    Wer Kapital aus der Säule 3a oder Pensionskasse bezieht, muss darauf eine Steuer, die sogenannte Kapitalauszahlungssteuer, bezahlen. Die Steuer wird separat vom Einkommen berechnet, aber Achtung: Auszahlungen von Pensionskasse und Säule 3a im gleichen Jahr werden bei der Steuerrechnung addiert.

    Wie hoch ist meine AHV-Rente, wenn ich in Pension gehe?

    Eine sogenannte Rentenvorausberechnung gibt Ihnen Auskunft über die bei der Pensionierung zu erwartende Altersrente aus der 1. Säule und hilft Ihnen, Ihre finanzielle Zukunft zu planen. Sie erhalten diese bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts oder der zuständigen Ausgleichskasse.

Grosse Veränderungen kommen auf Sie zu

Der Ausstieg aus dem Berufsleben bringt viele Veränderungen: Das Einkommen aus Renten- und Kapitalleistungen ist im Durchschnitt geringer als das bisherige aus Arbeit. Ein Teil des Einkommensrückgangs wird abgefedert, weil sich die Steuerlast reduziert und Zahlungen an die private Vorsorge entfallen. Dennoch entsteht eine Einkommenslücke. Mit geschickter frühzeitiger Planung lässt sich diese schliessen.

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