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Erstellt am 11.07.2019

Lastschriftverfahren: Vor- und Nachteile im Überblick

Es gibt unzählige Wege, um offene Rechnungen zu begleichen. Handelt es sich um eine wiederkehrende Zahlung, die jeden Monat vom Konto abgebucht werden soll, lohnt es sich, über Optionen wie Lastschriftverfahren, Dauerauftrag und elektronische Rechnungen nachzudenken.

«Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen» – das gilt vor allem auch bei Schulden, sprich Rechnungen. Wer die fälligen Zahlungen immer im Griff hat, führt einen gesunden Finanzhaushalt. So einfach ist das Prinzip. Doch bei der Flut an täglichen Umschlägen im Briefkasten fällt es dem einen oder anderen vielleicht nicht immer leicht, den Überblick über laufende Kosten zu behalten. Deswegen wurden Services wie Lastschriftverfahren / elektronisches Lastschriftverfahren, Dauerauftrag und natürlich die elektronische Rechnung erfunden, um den individuellen Zahlungsverkehr zu vereinfachen und soweit es geht zu automatisieren. Als Kunde von PostFinance oder einer anderen Bank sollten Sie wissen, welche dieser Verfahren wann für Sie am meisten Sinn ergeben. Doch erst einmal eine Übersicht, was diese drei Optionen grundsätzlich bedeuten:

Dauerauftrag

Den richten Sie selbst ein. Damit wird die Überweisung von Ihrem Konto auf ein anderes regelmässig durchgeführt. Dies eignet sich zum Beispiel bei der Miete oder dem Fitnessabo. Mehr Informationen dazu finden Sie unter «Dauerauftrag: für regelmässige Zahlungen».

Lastschriftverfahren LSV oder auch elektronisches Lastschriftverfahren ELV

Sie verlangen vom Rechnungssteller ein Ermächtigungsformular für die Lastschrift. Mit der Unterzeichnung des Formulars berechtigen Sie den Rechnungssteller, die offenen Rechnungsbeträge am Fälligkeitstermin direkt von Ihrem Konto abzubuchen. Also eine Zahlungsermächtigung. Wie das funktioniert, finden Sie hier im Text sowie unter «Lastschriften: für wiederkehrende Rechnungen».

Elektronische Rechnung

Damit empfangen und erledigen Sie Zahlungen bequem mit via Onlinebanking (E-Finance bei PostFinance). Diese Methode eignet sich sowohl bei wiederkehrenden Rechnungsbeträgen als auch bei unregelmässigen. 

Nun im Detail: Wann eignet sich LSV/ELV?

LSV eignet sich auch dann, wenn die wiederkehrenden Rechnungsbeträge variieren. Also zum Beispiel bei einer Telefonrechnung: Hier erteilt man dem Anbieter / Händler die Erlaubnis, den Rechnungsbetrag ohne Gegencheck oder zusätzliche Erlaubnis direkt abzubuchen. Sie haben das Recht, Belastungen innerhalb von 30 Tagen ab Versand des Kontoauszuges schriftlich bei Ihrem Finanzinstitut zu widerrufen.

Wann eignet sich eine elektronische Rechnung?

Im Gegensatz zum LSV prüfen Sie bei einer elektronische Rechnung jeden Monat die anstehende Zahlung und willigen ein, dass der Betrag abgebucht werden darf. So kann nicht direkt Geld von Ihrem Konto abgebucht werden, wie dies beim Lastschriftverfahren der Fall ist. Um elektronische Rechnungen empfangen zu können, ist eine einmalige Anmeldung beim Rechnungssteller erforderlich. Mit diesem Verfahren sparen Sie Zeit, Papier und Geld. Sie können von überall aus auf die offenen Forderungen zugreifen. Sie können sich benachrichtigen lassen, sobald eine neue anstehende Zahlung im E-Finance eintrifft.

Die zukunftsträchtigste Variante

Hand aufs Herz: offene Beträge bezahlen, ist bestimmt nicht etwas, das man gerne tut: Briefkasten leeren, sortieren und vorbereiten, per E-Finance bezahlen oder sogar beim Schalter vorbeigehen – das kann in einem ziemlichen Aufwand enden. Hinzu kommt, dass man den bezahlten Betrag dann nicht mehr im eigenen Portemonnaie zur Verfügung hat. Das gehört zwar dazu, aber es schmerzt manchmal trotzdem. Es gibt viele Wege, wie man den Zahlungsverkehr automatisch einrichten kann.

Die einfachste und zukunftsträchtigste Variante ist die elektronische Rechnung. Mit nur wenigen Klicks sind die Schulden bei Händlern, Telefonanbietern, Vermietern oder auch beim Staat/Kanton beglichen. Ausserdem behalten Sie so ganz sicher die Übersicht, was von Ihrem Konto abgebucht wird – denn Sie geben jedes Mal Ihre Einwilligung durch einen Klick. Dank Benachrichtigungen wissen Sie auch immer, wann eine neue Rechnung eingetrudelt ist. Von überall und jederzeit können Sie darauf zugreifen.

Erfahren Sie mehr zum Thema E-Rechnungen im Artikel «Nie mehr eine Rechnung vergessen: die 12 wichtigsten Fragen und Antworten zu eBill».

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