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Erstellt am 09.06.2020 | Aktualisiert am 08.07.2020

Sechs Fragen Antworten zur neuen QR-Rechnung

Ist schon eine QR-Rechnung in Ihren Briefkasten geflattert – elektronisch oder per Brief? Sie ist am prominent platzierten QR-Code sofort zu erkennen. Hier sind die sechs wichtigsten Fragen und Antworten für Sie als Privatperson.

Ab dem 30. Juni 2020 wurde in der Schweiz die neue QR-Rechnung eingeführt: Sie kommt in schlichtem Schwarz-Weiss mit einem unübersehbaren QR-Code daher und wird nach einer Übergangsfrist die bisherigen orangen und roten Einzahlungsscheine ablösen. Was sie bringt? Mit dem neuen QR-Rechnungscode wird der Zahlungsverkehr in der Schweiz modernisiert und vereinfacht. Die wichtigsten Fragen und Antworten für alle, die die QR-Rechnung als Privatperson nutzen, finden Sie hier. 

Frage 1: Wie bzw. wo kann ich die neue QR-Rechnung einzahlen?

Hier ändert sich für Sie im Grundsatz gar nichts. Denn Sie können die QR-Rechnung auf denselben Wegen einbezahlen wie bis anhin die roten oder orangen Einzahlungsscheine – digital ebenso wie per Post oder am Schalter.

Digital

  • Mit E-Banking via Computer
  • Via Mobile-Banking-App auf dem Smartphone
  • Per Dauerauftrag

Per Briefpost

Per Zahlungsauftrag via Couvert

In den Filialen der Post bzw. via Post

  • Am Schalter in den Filialen der Post
  • Am Automaten für das selbstständige Bezahlen von Rechnungen
  • Beim Hausservice

Frage 2: Bringt mir die QR-Rechnung einen Vorteil?

Der QR-Code ist digital sehr gut lesbar. Der praktische Nutzen der QR-Rechnung zeigt sich demnach insbesondere dann, wenn Sie diese via PostFinance App auf dem Smartphone einscannen. Das geht sehr schnell und einfach.

Frage 3: Benötige ich zwingend eine Scanfunktion, um die QR-Rechnung im E-Banking zu bezahlen?

Nein. Alle zahlungsrelevanten Daten sind neben dem QR-Code in Textform aufgedruckt. Somit können Sie auch die Zahlungsmaske im E-Banking öffnen und die Daten von Hand erfassen. 

Frage 4: Wird mit dem Einscannen des QR-Codes gleich auch der Rechnungsbetrag im E-Finance übernommen?

Vorausgesetzt, dass dieser im QR-Code enthalten ist, wird er übernommen. Der Rechnungsbetrag und die Angaben zum Rechnungsempfänger müssen jedoch nicht zwingend angegeben werden.

Frage 5: Kann ich Rechnungen ohne vorgedruckten Einzahlungsschein, auf denen nur die für die Zahlung notwendigen Bankangaben angegeben sind, nach wie vor einzahlen?

Dies ist nach wie vor möglich. Jedoch sind QR-Rechnungen für beide bequemer: Beim Aussteller sinkt der manuelle Aufwand, und er hat einen besseren Überblick über die (fehlenden) Zahlungseingänge. Und als Empfänger geht es einfacher, den QR-Code zu scannen als die Bankangaben abzutippen. 

Frage 6: Unter wessen Federführung läuft eigentlich die Einführung der QR-Rechnung?

Dafür verantwortlich ist SIX Interbank Clearing AG, die für den Finanzplatz Schweiz auch die neue QR-Rechnung erarbeitet hat. 

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