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Erstellt am 02.06.2021 | Aktualisiert am 04.01.2022

Bye-Bye AHV-Rente? So wirkt sich Covid-19 auf die persönliche Vorsorge aus

Das Coronavirus und die damit verbundenen Massnahmen beeinflussen unser Leben in ganz unterschiedlichen Bereichen - und werden uns noch jahrzehntelang begleiten. Denn die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Massnahmen werden sich auch in der Altersvorsorge widerspiegeln. Wie genau, erläutern wir in diesem Artikel.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Massnahmen prägen die Jahre 2020 und 2021. Nicht nur die Einschränkungen im Privatleben und die Auswirkungen auf das berufliche Leben bereiten vielen Menschen in der Schweiz Sorgen, sondern auch die Nachwehen für die Schweizer Wirtschaft. Besonders das ohnehin schon angeschlagene Schweizer Vorsorgesystem und die Sozialwerke werden voraussichtlich längerfristig von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.

Wie stark sich die Pandemie auf unsere Wirtschaft und unsere Vorsorge auswirkt, wird sich erst in einigen Monaten zeigen. Die wichtigsten Fakten, die wir bereits jetzt zu den Auswirkungen von Covid-19 auf die Altersvorsorge kennen, haben wir hier für Sie zusammengetragen. 

Wie steht es um meine Pensionskassengelder?

Die Pensionskassenbeiträge für Erwerbstätige werden durch die Corona-Krise nicht aktiv beeinflusst. Auch für Personen, die sich in Kurzarbeit befanden oder befinden werden die Beiträge an die berufliche Vorsorge zu 100% geleistet. Für diese Personen ist die individuelle Situation der Pensionskassen entscheidend – schliesslich investieren diese das Geld ihrer Versicherten und sind so von den Finanzmärkten abhängig. Im Frühjahr 2021 sieht es aber so aus, dass sich die PKs nach einem Einbruch auf den Finanzmärkten im 2020 wieder erholt haben. 

Die Entwicklung der Finanzmärkte wird auch ausschlaggebend dafür sein, ob Pensionskassen Sanierungsmassnahmen ergreifen müssen. Das könnten zum Beispiel die Erhebung von Sanierungsbeiträgen von aktiven Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sein, Einlagen der Arbeitgebenden oder die Reduktion oder Streichung von Verzinsungen auf obligatorische oder überobligatorische Altersguthaben. 

Was ist, wenn ich wegen Corona meine Stelle verloren habe?

Personen, die im Zuge der Covid-19-Pandemie ihre Stelle verloren haben und nichterwerbstätig sind, sind bis zur ordentlichen Pensionierung gegenüber AHV und IV nach wie vor Beitragspflichtig. Die Beiträge für die erste Säule werden direkt von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen.

Bei der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) sieht es so aus, dass arbeitslose Personen aus der Pensionskasse des ehemaligen Arbeitgebers austreten müssen. Die angesparten PK-Gelder bleiben als Altersvorsorge bestehen. Sie müssen in eine Freizügigkeitspolice oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden. Mit der ersten Taggeldzahlung aus der Arbeitslosenkasse sind auch Nichterwerbstätige obligatorisch über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichert. Dieser obligatorische Vorsorgeschutz deckt aber ausschliesslich die Risiken Tod und Invalidität ab. Die Altersvorsorge ist darin nicht enthalten. So laufen Personen ohne Arbeitsstelle Gefahr, Vorsorgelücken zu bekommen. Arbeitslose Personen können diese Beiträge aber auf freiwilliger Basis über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG einzahlen, sofern dies ihnen finanziell möglich ist. 

Auf der Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Seite des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) können Sie mehr darüber lesen, welche Massnahmen der Bundesrat getroffen hat, um die wirtschaftlichen Folgen der Bekämpfung des Coronavirus für Unternehmen, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende besonders in der 1. und 2. Säule abzufedern.

Werden Renten gekürzt?

Die Renten sind in der Schweiz in der staatlichen und in der beruflichen Vorsorge (erste und zweite Säule) gesetzlich verankert und geschützt. Dementsprechend sind Rentenkürzungen trotz der Corona-Pandemie zurzeit nicht zu erwarten. Unter Druck geraten die erste und zweite Säule aber schon seit Längerem durch die demografischen Veränderungen in der Bevölkerung, was eine Reform der Vorsorgewerke, ganz unabhängig vom Coronavirus, nötig macht. 

Wie wirkt sich eine erhöhte Arbeitslosigkeit auf die AHV aus?

Durch eine höhere Arbeitslosigkeit im Zuge der Corona-Pandemie geraten die Schweizer Sozialwerke weitergehend unter Druck. Schliesslich müssen sie höhere Leistungen auszahlen, wenn die Arbeitslosigkeit steigt. Eine höhere Arbeitslosigkeit hat zudem meist tiefere Steuereinnahmen zur Folge: Menschen, die nicht arbeitstätig sind, über ein tieferes Einkommen verfügen oder ihr Vermögen aufgebraucht haben, zahlen weniger Steuern und konsumieren auch weniger, wodurch die Mehrwertsteuereinnahmen sinken könnten.

Gleichzeitig wirkt sich die Corona-Pandemie erwiesenermassen auch auf die psychische Gesundheit vieler Schweizerinnen und Schweizer aus. Dies betrifft sowohl Personen, die im Zuge der Pandemie ihre Stelle verloren haben oder ihr Unternehmen schliessen mussten, als auch Personen, die keinen wirtschaftlichen Schaden durch die Massnahmen erleiden. Denn die Angst um die berufliche Zukunft, die lange Zeit in der Isolation, der Verlust von Familienmitgliedern oder Freunden, aber auch fehlende Perspektiven für junge Menschen können neben vielen anderen Gründen die psychische Gesundheit negativ beeinflussen. Inwiefern die psychischen Folgen sich auch in der ersten Säule, insbesondere in der IV, widerspiegeln werden, ist zurzeit noch nicht klar. Das Schweizer Gesundheitssystem, insbesondere auch die Krankenkassen, werden wohl aber langfristig nicht nur durch die Corona-Erkrankungen, sondern auch durch Langzeit-Covid und die psychischen Auswirkungen der Corona-Massnahmen belastet werden. 

Was bedeutet die Corona-Pandemie für meine 3. Säule?

Ihre dritte Säule können Sie trotz der Corona-Pandemie weiterführen. Aber auch hier werden die Zinsen und Renditen durch die Situation an den Finanzmärkten beeinflusst. Mit Einzahlungen in Ihre Säule 3a profitieren Sie auch im 2022 von Steuereinsparungen. Egal, ob Sie den Maximalbetrag einzahlen oder nur den Teil, der ihrem aktuellen Budget entspricht.

Unabhängig der Folgen der Corona Pandemie auf die erste und zweite Säule lohnt es sich, seine persönliche Vorsorgesituation zu analysieren und allfällige Vorsorgelücken mit Lösungen der dritten Säule zu schliessen. Ob sie im Rahmen der freien Vorsorgen (Säule 3b) oder der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) vorsorgen, entscheiden Sie aufgrund Ihrer individuellen Situation selbst. Die Unterschiede der beiden Säulen erläutern wir im Beitrag «Unterschiede Säule 3a und Säule 3b».

Nutzen Sie diese Möglichkeit, sich mit Ihrer persönlichen Vorsorgesituation auseinanderzusetzen und sich darum zu kümmern, dass Sie abgesichert und für die Zukunft gut aufgestellt sind. Denn Vorsorge heisst nicht nur für das Alter vorzusorgen: auch die finanziellen Folgen der Risiken Invalidität und Tod durch Krankheit oder Unfall zu versichern, gehört dazu. Informieren Sie sich, welche Leistungen Sie im Falle von (Teil-)Invalidität beziehen könnten und wie Ihre Angehörigen im Todesfall abgesichert sind und treffen Sie allenfalls Massnahmen, um Vorsorgelücken zu schliessen. Das kann ein Einkauf in eine Pensionskasse sein, aber auch der Abschluss einer Lebensversicherung. Tipps dazu, worauf Sie in Ihrer Vorsorge achten sollten, gibt Ihnen unsere Vorsorge-Experte im Video «Der Weg zur Pensionierung». 

Viele offene Fragezeichen: Das heisst, die private Vorsorge wird umso wichtiger

Wie stark sich die mit dem Coronavirus verbundenen wirtschaftlichen Massnahmen auf die Altersvorsorge auswirken werden, ist zurzeit nur schwierig abzuschätzen. Was Sie aber auf jeden Fall tun können, um sich stärker abzusichern, ist, ihre persönliche Vorsorgesituation zu optimieren und allfällige Vorsorgelücken zu schliessen – sofern dies finanziell für Sie möglich ist. Wie sich die Pandemie und die damit verbundenen Massnahmen langfristig auf die Vorsorge und das Schweizer Gesundheitssystem auswirken wird, das werden die kommenden Monate und Jahre erst noch zeigen.

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