Die Schuldnerin oder der Schuldner ist die natürliche oder juristische Person, die der anderen Partei, dem Gläubiger, etwas schuldet. Kaufen Sie beispielsweise eine Obligation eines Unternehmens, sind Sie Gläubiger und das Unternehmen Schuldner.
Die Schuldnerin oder der Schuldner ist die natürliche oder juristische Person, die der anderen Partei, dem Gläubiger, etwas schuldet. Kaufen Sie beispielsweise eine Obligation eines Unternehmens, sind Sie Gläubiger und das Unternehmen Schuldner.