Das Kollektivanlagengesetz bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und die Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen. Unter kollektiven Kapitalanlagen versteht man Anlageprodukte, die Kundengelder bündeln und in Anlageformen wie Aktien, Anleihen, Immobilien und andere Produkte investieren.