Die Einlagensicherung (auch Einlegerschutz genannt) schützt das Geld von Bankkunden, wenn das Finanzinstitut Konkurs geht. Im Konkursfall sind Einlagen bis zu einer Höhe von CHF 100’000.– pro Kunde (nicht pro Konto) abgesichert.
Die Einlagensicherung (auch Einlegerschutz genannt) schützt das Geld von Bankkunden, wenn das Finanzinstitut Konkurs geht. Im Konkursfall sind Einlagen bis zu einer Höhe von CHF 100’000.– pro Kunde (nicht pro Konto) abgesichert.