Das Ausübungsverhältnis bekommt man, wenn man den Stückelungsbetrag durch den Ausübungspreis der Aktie teilt. Da dies meist nicht genau aufgeht, entstehen dabei Fraktionsanteile, welche bar ausbezahlt werden.
Das Ausübungsverhältnis bekommt man, wenn man den Stückelungsbetrag durch den Ausübungspreis der Aktie teilt. Da dies meist nicht genau aufgeht, entstehen dabei Fraktionsanteile, welche bar ausbezahlt werden.