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Erstellt am 14.08.2019

Split, Reverse-Split, Spin-off: So beeinflussen Kapitalentscheidungen Ihr Depot

Kapitalereignisse sind Massnahmen einer Gesellschaft, die deren Kapitalstruktur verändern. Dazu gehört zum Beispiel eine Kapitalerhöhung, ein Aktiensplit oder ein Umtausch. Die sogenannte «Corporate Action» ist für Aktionäre hoch relevant: Wer sich mit den grundlegenden Kapitalentscheidungen auskennt, weiss auch, wie diese sich auf die eigenen Anlagen auswirken – und kann entsprechend handeln.

Aktiengesellschaften prägen mit ihren Entscheiden rund um ihr Kapital die Geschehnisse an der Börse massgeblich mit. Im Beitrag «Corporate Actions: Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung» finden Sie bereits Informationen zu zwei der vielen Kapitalmassnahmen, die Aktiengesellschaften umsetzen können. Weitere Corporate Actions und deren Auswirkungen auf den Anleger erklären wir hier:

Der Aktiensplit: So funktioniert er

Bei einem Aktiensplit werden die Anzahl der Aktien  erhöht und der Nennwert pro Aktie verringert. Das Aktienkapital des Unternehmens bleibt also gleich, nur die Anzahl der sich im Umlauf befindender Aktien ist höher. Für Aktionäre bedeutet dies beispielsweise: Wer 100 Aktien mit einem Nennwert von je CHF 100.– besitzt, wenn ein Split im Verhältnis von 1:2 stattfindet, hat danach 200 Aktien mit einem Nennwert von je CHF 50.–.

Unternehmen können sich für ein Split entscheiden, wenn die Aktien zu «schwer» sind. Zu «schwer» bedeutet, dass der Aktienwert zu hoch ist. Beispielsweise wenn der Wert einer Aktie von CHF 100.– auf CHF 10’000.– ansteigt. Nun sorgen hohe Preise vielleicht für einen Hauch der Exklusivität. Der Liquidität einer Firma schadet es jedoch, weil die hohen Preise die Aktien zum Beispiel für Kleinanleger weniger attraktiv machen.

Der Aktiensplit: Auswirkungen für Aktionäre

Findet ein Split statt, müssen Aktionäre nichts unternehmen – die neuen Aktien werden direkt und automatisch in ihre Depots übertragen. Entsprechend hat ein simpler Aktiensplit auch keine Auswirkungen auf die Steuern, sofern die Aktien stets gleicher Art sind. Die historischen Kurse der Aktie werden automatisch angepasst, um zu verhindern, dass der Chart keinen «falschen» Kurssturz ausweist und so Investoren in die Irre führen könnte. 

Der Reverse-Split: So funktioniert er

Der Reverse-Split, die Aktienzusammenlegung, ist – wie der Name schon vermuten lässt – das Gegenstück zum Aktiensplit. Bei einer Aktienzusammenlegung wird die Anzahl der Aktien verringert, der Nennwert pro Aktie hingegen erhöht. Das Aktienkapital des Unternehmens bleibt also auch beim Reverse-Split gleich, nur die Anzahl der sich im Umlauf befindenden Aktien wird tiefer. Für Anleger heisst das: Wer 100 Aktien mit einem Nennwert von je CHF 100.– besitzt, wenn ein Reverse-Split im Verhältnis von 2:1 stattfindet, hat danach 50 Aktien mit einem Nennwert von je CHF 200.–.

Eine Aktienzusammenlegung wird durchgeführt, wenn eine Aktie zu «leicht» ist, also, wenn ihr Kursniveau auf einem besonders tiefen Stand ist. Genauso wie es für Unternehmen unattraktiv sein kann, zu «schwere» Aktien im Umlauf zu haben, können auch zu «leichte» Aktien unvorteilhaft sein. Mit einem Reverse-Split kann das Unternehmen die Aktien optisch teurer erscheinen lassen. Falls eine Aktie unter den Nennwert fällt, so ist eine Emission neuer Aktien zur Verbesserung der Kapitalausstattung rein aktienrechtlich erforderlich. Meistens sind aber Aktienzusammenlegungen im Zusammenhang von Kapitalherabsetzung im Rahmen von Unternehmenssanierungen zu finden. Die Aktienzusammenlegung bedarf der Zustimmung der Generalversammlung. 

Der Reverse-Split: Auswirkungen für Aktionäre

Auch bei einem Reverse-Split müssen Sie als Aktionär keine Handlung durchführen. Ihre Position im Depot wird automatisch angepasst. Allenfalls erhalten Ihre neuen Aktien eine neue Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) – dann werden die neuen, zusammengelegten Aktien mit der neuen ISIN eingebucht und die bisherigen Aktien ausgebucht. Der Kurswert der Aktien im Depot bleibt gleich. Wie bei einem Split passieren hier alle nötigen Anpassungen automatisch. 

Spin-off: So funktioniert es

Bei einem Spin-off entsteht ein neues Unternehmen: Ein Unternehmensbereich wird aus einer bestehenden Firma herausgelöst oder eine Tochtergesellschaft aus einer Holding entnommen. So entsteht ein eigenständiges Unternehmen, das an der Börse kotiert wird. Ein Spin-off aus einer Holding herauszulösen, bedarf folgender Schritte:

  • Analysten ermitteln den Marktwert der Tochtergesellschaft
  • Der ermittelte Wert entspricht dem Wert der neu entstandenen Gesellschaft
  • Der Wert der Muttergesellschaft sinkt um den ermittelten Wert

Hat eine Holding einen Marktwert von CHF 1 Mrd. und die Tochtergesellschaft einen Wert von CHF 100 Mio., so ist die Muttergesellschaft nach dem Spin-off noch CHF 900 Mio. wert, das neu entstandene Unternehmen CHF 100 Mio.

Das Gleiche gilt für die Abspaltung eines Unternehmensbereichs in ein eigenständiges Unternehmen. Um als unabhängige Firma bestehen zu können, muss der fragliche Bereich vorgängig neu strukturiert werden. Der effektive Wert beider Unternehmen wird allerdings erst ermittelt, wenn deren Aktien an der Börse gehandelt werden.

Es gibt vier vorherrschende Gründe für ein Spin-off:

  • Unvereinbare Strategien: Der Unternehmensbereich oder die Tochterfirma passt nicht mehr in die Strategie oder rentiert nicht.
  • Kapitalbedarf: Der Unternehmensbereich oder die Tochterfirma benötigt frisches Kapital. Ein eigenständiger Börsengang kann diesen Bedarf abdecken.
  • Fusion: Der Unternehmensbereich oder die Tochterfirma soll mit einem anderen Unternehmen fusionieren.
  • Shareholder Value: Der Unternehmensbereich oder die Tochterfirma soll zwar im Unternehmen bleiben, aber eigenständig an der Börse gehandelt werden, um mehr Shareholder Value (Aktionärswert) zu generieren.

Spin-off: Auswirkungen für Aktionäre

Als Ausgleich dafür, dass Aktionäre einen Teil ihrer Aktien abgeben, erhalten sie bei einem Spin-off das Recht, die Aktien des neuen Unternehmens zu kaufen oder bekommen diese sogar gratis. Anleger, die keinen Gebrauch davon machen, können dieses Kaufrecht an der Börse verkaufen. Dann spricht man vom Bezugsrechthandel. Es ist wichtig, dass für den Aktionär bei einem Spin-off kein finanzieller oder rechtlicher Nachteil entsteht – unabhängig davon, ob die neuen Aktien gratis ausgegeben werden oder Bezugsrechte verkauft werden. 

Wer sich auskennt, kann profitieren

Wer an der Börse handelt, sollte genau Bescheid wissen, welche Kapitalereignisse die Kapitalstruktur eines Unternehmens beeinflussen und welche Auswirkungen sie auf das Depot des Anlegers haben können. Aktiensplits, Aktienzusammenlegungen und Spin-offs mögen wie abstrakte Theorien klingen, können Investoren aber schnell persönlich betreffen. Wer Aktien von einem Unternehmen im Portfolio hält, das einen Split, einen Reverse-Split oder ein Spin-off ankündigt, tut gut daran, sich mit den Details des Ereignisses zu beschäftigen und einen Entscheid zu fällen, ob er oder sie weiterhin im gleichen Masse investiert bleiben möchte oder – zum Beispiel bei einem Spin-off – von den Bezugsrechten Gebrauch machen möchte. Auch wenn sich diese Kapitalmassnahmen nicht sofort direkt auf den Wert des eigenen Portfolios auswirken, so stehen dahinter doch wirtschaftliche und finanzielle Überlegungen, welche für die Zukunft des Unternehmens relevant sein können. Bei einem Kapitalereignis stehen PostFinance-Kunden online auf dem Handelsportal (E-Trading) sämtliche Informationen bezüglich Art der Transaktion zur Verfügung.

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