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Erstellt am 01.10.2021 | Aktualisiert am 03.01.2023

Altersvorsorge: Der umfassende Ratgeber

Eigentlich wissen es die meisten: Vorsorgen ist wichtig. Bloss die Umsetzung scheint unglaublich kompliziert zu sein. Der umfassenden Vorsorge-Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt zum Ziel, gibt hilfreiche Tipps und nützliche Hintergrundinformationen zum Vorsorgesystem Schweiz. In fünf Teilen beantworten wir Fragen wie: Wie viel Geld muss ich für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand zur Seite legen? Oder: Wie kann ich meine Vorsorgegelder optimal und an meine Bedürfnisse angepasst investieren?

Teil 1: Die Grundlagen – So funktioniert das Schweizer Vorsorgesystem

Die meisten von uns kennen es noch aus der Schulzeit oder kamen spätestens mit der ersten Lohnabrechnung damit in Berührung: Das Vorsorge-System der Schweiz mit den 3-Säulen. Doch im alltäglichen Leben und speziell in jungen Jahren denkt man kaum über die Pensionierung nach, da sie schlicht noch zu weit entfernt ist – daher hier nochmals zur Auffrischung, was das Schweizer Vorsorgesystem genau beinhaltet.

Das Vorsorgesystem der Schweiz

Das Vorsorgesystem der Schweiz setzt sich aus 3 Säulen zusammen: der staatlichen, der beruflichen sowie der privaten Vorsorge. Die 1. Säule, die AHV (Alters-, Hinterlassenenversicherung), dient der Existenzsicherung im Alter. Mit der 2. Säule, der beruflichen Vorsorge (BVG), soll nach der Pension der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden. Sowohl die 1. wie auch die 2. Säule sind gesetzlich obligatorisch.

Mit der freiwilligen 3. Säule lässt sich die private Vorsorge aufbauen, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten, aber auch Steuern zu sparen und Risiken wie Todesfall und Erwerbsunfähigkeit versichern zu können. 

Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: die staatliche Vorsorge (1. Säule), die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule).

1. Säule: das Einmaleins der staatlichen Vorsorge

Die staatliche Vorsorge sichert mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV die Existenz aller in der Schweiz wohnhaften Menschen im Alter und bei Todesfällen. Wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken, helfen die Ergänzungsleistungen aus. Die erste Säule beinhaltet nicht nur die Altersvorsorge. Ebenfalls zählen dazu:

  • die Invalidenversicherung (IV)
  • die Ergänzungsleistungen (EL)
  • die Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • die Erwerbsersatzordnung (EO) bei Militärdienst, Zivilschutz und Mutterschaft.

Beitragspflichtig sind alle Erwerbstätigen mit Wohnsitz Schweiz ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag und Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Der Prozentsatz des AHV-Beitrags liegt bei 8.7%, und wird gleichermassen zwischen Arbeitsgeber wie auch -nehmer aufgeteilt. Somit zahlen Sie 4.35% Ihres monatlichen Lohnes ein. Selbstständige Erwerbstätige zahlen den gesamten AHV-Beitrag selbst 8.1%.

1. Säule: So sind sie optimal versorgt

Ihre AHV-Rente wird monatlich zwischen CHF 1‘225.– und CHF 2‘450.– (Stand: 2023) liegen, je nachdem wieviel Sie in Ihrem Leben verdient haben. Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrüche führen dazu, dass Ihre Rente lebenslänglich gekürzt wird. Passen Sie auf vor Lücken: Grundsätzlich sollten Männer mindestens 44 Jahre und Frauen 43 Jahre in die AHV einzahlen. Prüfen Sie regelmässig Ihren AHV-Auszug und zahlen Sie fehlende Beiträge nach. 5 Jahre lang ab dem Zustandekommen einer Lücke können Sie nachzahlen, ansonsten kommt es zur Rentenkürzung. Sie können Ihre Altersrente nicht aufbessern, indem Sie mehr als den vorgeschriebenen Prozentsatz in die 1. Säule einzahlen. Ergänzen Sie deshalb Ihre Vorsorge unbedingt auch um Einkäufe in die Pensionskasse sowie die private Vorsorge.

2. Säule: berufliche Vorsorge – etwas mehr als nur Existenz

Da die Leistungen der 1. Säule gemäss Gesetz nur die Kosten für die Existenzsicherung betragen, gibt es eine zweite obligatorische Säule. Die 2. Säule besteht aus:

  • berufliche Vorsorge (BVG), auch oft Pensionskasse genannt
  • Unfallversicherung (UVG)

BVG-pflichtig sind alle AHV-pflichtigen Personen, die ein minimales Jahreseinkommen von über CHF 22‘050.– (Stand: 2023) verdienen. Das Sparen für im Alter fängt bei der gesetzlichen beruflichen Vorsorge erst im Alter von 25 an, vorher sind Sie durch die 2. Säule lediglich gegen Tod und Invalidität versichert. Sind Sie BVG-pflichtig, versichert Sie Ihr Arbeitsgeber oder Ihre Arbeitsgeberin über eine jeweilige Pensionskasse und zahlt mindestens die Hälfte des gesetzlichen Minimums ein. Die andere Hälfte wird Ihnen vom Lohn abgezogen. Selbständig Erwerbende sind nicht obligatorisch versichert und können sich freiwillig an eine PK anschliessen. Wer das nicht macht, muss die fehlende 2. Säule mit Einzahlungen in die 3. Säule kompensieren.

Einen detaillierten Ratgeber über alle einzelnen Bestandteile der 2.Säule und alles weitere Wissenswerte finden Sie hier: Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Pensionskasse – was Sie dazu wissen sollten.

2. Säule: Tipps und Tricks für eine höhere Rente

Auch bei der 2. Säule gibt es Dinge zu beachten, um Ihre Rente zu optimieren:

  • Je höher der Lohn, desto höher der Sparbeitrag. Aber hier können Sie Ihre Altersrente aufbessern, indem Sie einen freiwilligen Beitrag in die Pensionskasse einzahlen, oder anders genannt, sich in die Pensionskasse einkaufen, aufgrund der Möglichkeiten die das PK-Reglement vorgibt.
  • Schauen Sie bei Ihrem nächsten Stellenwechsel nicht nur auf die üblichen Konditionen wie den Lohn, sondern auch auf Ihre sogenannten Fringe-Benefits. Einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin steht nämlich frei, einen höheren Beitrag als es das Gesetz vorsieht einzuzahlen, von der seine oder ihre Belegschaft profitiert.

Vergessen Sie nicht, dass Sie bei einem Arbeitswechsel Ihre angesparten Beiträge, die sogenannten «Freizügigkeitsbeiträge», mitnehmen müssen. Wenn Sie die aktuelle Erwerbstätigkeit vorübergehend oder dauernd aufgeben ohne eine anschliessende Stelle mit PK-Unterstellung zu haben, bieten wir die perfekte Lösung für Sie mit unserem Freizügigkeitskonto 2. Säule.

3. Säule: Ihre Absicherung, um den Lebensstandard auch im Alter halten zu können

Während die ersten zwei Säulen Pflicht für jede erwerbstätige Person sind, ist die 3. Säule freiwillig – aber empfehlenswert. Die 3. Säule ist die Selbstvorsorge und lässt sich individuell ihren Wünschen, Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten anpassen. Deshalb bietet die 3. Säule Lösungen in der gebundenen Vorsorge (3a) sowie in der freien Vorsorge (3b) an.

Die Säule 3a oder die sogenannte gebundene Vorsorge ist, wie der Name bereits verrät, zweckgebunden an die Finanzierung im Alter, weshalb sie vom Staat auch steuerlich privilegiert wird. Ihr Geld wird Ihnen schliesslich im Alter ausbezahlt, wobei gesetzliche Ausnahmen den Bezug unter gewissen Bestimmungen vor Erreichen des Rentenalters erlauben.

Mit der freien Vorsorge der Säule 3b legen Sie Ihr Kapital ungebunden an und haben eine individuelle Vorsorgeform. Zur freien Vorsorge 3b zählen zum Beispiel Ersparnisse, Bankkonten, Lebensversicherungen, Obligationen, Geldmarktanlagen, Aktien, Wertpapierfonds, Wohneigentum und viele weitere Möglichkeiten. Aber je nach dem, für welche Art Sie sich entscheiden, gelten unterschiedliche Regeln und Bedingungen. Daher ist es hier ratsam, ausgiebig zu recherchieren, bevor sie mit dem zielgerichteten Sparen der Säule 3b beginnen.

Mehr Alte, weniger Junge: Das Rentensystem kommt unter Druck

Momentan bilden sich vor allem zwei gesellschaftliche Entwicklungen ab, die für unser Rentensystem relevant sind:

  • Die Lebenserwartung der Schweizer Bevölkerung steigt, weshalb die AHV und Pensionskassen länger Rente ausbezahlen müssen.
  • In den nächsten Jahren werden überdurchschnittlich viele Menschen in Pension gehen.

Diese Punkte sind kritisch, wenn wir das Umlageverfahren der ersten Säule genauer unter die Lupe nehmen. Das Finanzierungsverfahren der staatlichen Vorsorge beinhaltet eine direkte Einzahlung von Erwerbstätigen und zeitgleiche Auszahlung an Pensionierte. Wenn die beiden Bevölkerungsgruppen somit unterschiedlich proportioniert sind, wird dies zum Problem. Wenn viele Erwerbstätige die Vorsorge weniger Pensionierter durch ihre AHV-Beiträge finanzieren, ist das System sicher. Jedoch hat sich das Blatt durch die demografische Entwicklung gewendet; zu Beginn der AHV finanzierten 6,6 Erwerbstätige eine pensionierte Person, währenddessen ist die Zahl auf 3,4 Erwerbstätige geschrumpft.

Die AHV weilt zurzeit in einer Finanzierungsnot und deckt lediglich 80% der Renten ab, während die restlichen 20% aus dem AHV-Fond des Bundes fliessen. Da das staatliche Rentensystem immer mehr unter Druck kommt, wird private Vorsorge immer wie wichtiger.

Teil 2: Weshalb die Altersvorsorge so wichtig ist

Das Vorsorgesystem in der Schweiz ist mit ihren drei Säulen nicht für jeden auf Anhieb nachvollziehbar. Wofür stehen die drei aufeinander aufbauenden Säulen? Warum wird in der dritten Säule zwischen 3a und 3b unterschieden? Und überhaupt, wie und wann sollte man überhaupt anfangen mit der Vorsorge? Das Thema Altersvorsorge scheint für viele komplex zu sein.

Unser ausführlicher Ratgeber verschafft Ihnen den nötigen Durchblick für folgende Themen:

  • Die Bedeutung der drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems
  • Wann und wie Sie mit der Vorsorge beginnen können
  • Wie Sie abhängig von Ihrer Lebenssituation optimal vorsorgen
  • Tipps und Tricks damit Sie das Optimum aus Ihrer Altersvorsorge schöpfen.

Doch zuerst geben wir Ihnen eine gute Portion Motivation mit auf den Weg, indem wir Ihnen die Frage beantworten: Weshalb ist denn die Altersvorsorge überhaupt wichtig?

Nur mit einer vollständigen Altersvorsorge kann der eigene Lebensstandard gesichert werden

Wer im Alter ein finanziell sorgenfreies Leben führen möchte, sollte die Altersvorsorge so früh als möglich anpacken. Den gewohnten Lebensstandard im Alter beizubehalten – sein Leben nach den individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Zielen zu gestalten – benötigt finanzielle Mittel. Denn: Die erste Säule dient gemäss Gesetzgeber der Existenzsicherung und die zweite Säule der Sicherung des gewohnten Lebensstandards. Das bedeutet, dass nach der Pensionierung und nach gesetzlichen Minimalleistungen nur rund 60% des vorherigen Einkommens als Rente zur Verfügung steht. Den wenigsten reicht das in der Praxis allerdings aus, um ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrecht erhalten zu können. Was das Problem verschärft: Tendenziell steigen im Alter die Kosten, wie beispielsweise die Ausgaben für Pflege oder die steigenden Krankenkassenprämien.

Sie trauen dem Vorsorgesystem nicht? Weshalb diese Ausrede nicht gilt

Das Vertrauen in das derzeitige Vorsorgesystem schwindet, denn dieses – beziehungsweise, besonders die erste Säule - steht aufgrund der demografischen Entwicklung unter Druck. Speziell jüngere Menschen sind oft besorgt, dass sie die Renten der 1. und 2. Säule nicht erhalten werden, dass das AHV-Rentenalter bis zu ihrer Pensionierung erhöht oder der Umwandlungssatz der 2. Säule reduziert wird Richtig, die Schweiz ist mit einer Überalterung der Bevölkerung konfrontiert. Es gibt immer mehr pensionierte und gleichzeitig weniger junge, arbeitstätige Personen, die das Vorsorgesystem finanzieren. Doch anstatt den Kopf in den Sand zu stecken und das komplexe Thema ganz zu ignorieren, ist Handeln die richtige Herangehensweise:

Mit der dritten Säule haben wir ein Vorsorgegefäss zur Hand, das individuell die Leistungen der 1. und 2. Säule zur Deckung von Vorsorgelücken ergänzt und welches jeder für sich selbst verwalten kann. Es handelt sich nicht um Beiträge, die – wie im Falle der ersten Säule – als Umlageverfahren oder wie bei der zweiten Säule mit dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden: Was in die dritte Säule fliesst ist freiwillig und jeder spart individuell aufgrund persönlicher Bedürfnisse für sich selber.

Sie können schon heute von der Vorsorge profitieren

Zuletzt haben wir noch wirklich gute Nachrichten: Vorsorgen wird nicht nur auf die lange Sicht belohnt.

Sie können schon heute durch Einzahlungen in die 3. Säule profitieren. Sie können bis zu einem vorgeschriebenen Maximalbetrag pro Jahr (CHF 7’056.–; Stand: 2023) bestimmen, wie viel Sie einzahlen und somit steuerlich in Abzug bringen möchten.

Sie sehen: Nur wenn Sie ausreichend Einkommen mit den drei Säulen der Vorsorge generieren können, ist es Ihnen möglich, Ihr gewohntes Leben auch später weiterführen zu können. In der Regel stellt die 3. Säule ein essenzieller Teil dazu dar.

Und es könnte doch eigentlich so schön werden! Nach der Pensionierung hat man endlich ausreichend Zeit, sich voll seinen Hobbies, der Familie und anderen Herzensangelegenheiten zu widmen.

Deshalb sind besonders Frauen von Vorsorgelücken betroffen

Apropos Vorsorgelücke: Diese trifft besonders Frauen oft speziell hart. Frauen in der Schweiz haben schliesslich eine höhere Lebenserwartung als Männer – gleichzeitig aber oft Nachteile was die Altersvorsorge betrifft.

Teilzeitjobs, Babypausen oder tiefere Löhne können dazu führen, dass Frauen weniger Vorsorgekapital aufbauen können als Männer. Da sie häufiger die Erwerbstätigkeit für längere Zeit unterbrechen oder ihr Pensum reduzieren, können Beitragslücken in der AHV (1. Säule) und der PK (2. Säule) entstehen. Diese haben zur Folge, dass für die Zeit nach der Pensionierung weniger Geld zur Verfügung steht.

Für Frauen ist es somit speziell wichtig, die Altersvorsorge möglichst früh und aktiv anzupacken. Lesen Sie mehr dazu im Artikel «Vorsorge für Frauen: So vermeiden Sie Lücken​».

Teil 3: Ihr stärkster Hebel – die private Vorsorge 3a

Bei der privaten Vorsorge, speziell der Säule 3a, können Sie frei über Ihre Vorsorgelösungen bestimmen und haben die grössten Chancen, zu profitieren und das Optimum aus Ihrer Vorsorge herauszuholen. Unter anderem ist die Säule 3a beliebt, da sie vom Staat steuerlich begünstigt wird.

So sparen Sie Steuern und sorgen für Ihre Pensionierung vor

Jeder Franken, bis zum Maximalbetrag von CHF 7’056.– (Stand: 2023) für Erwerbstätige mit Anschluss an eine Pensionskasse oder für Erwerbstätige ohne Pensionskasse bis 20% des jährlichen Einkommens, maximal CHF 35’280.– (Stand: 2023), der im Verlaufe eines Jahres in die Säule 3a einbezahlt wird, kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beachten Sie dabei folgende vier Tipps, um mit der Säule 3a Steuern zu sparen:

  • Führen Sie mehrere 3a-Konten. Als Faustregel gilt: ab einem Vorsorgevermögen von CHF 50'000.– lohnt sich die Eröffnung eines weiteren 3a-Kontos. So können Sie das Guthaben im Alter gestaffelt beziehen und bewahren sich die Chance, die steuerliche Progression zu brechen – beachten Sie dabei die Regelung Ihres Wohnkantons. Als Alternative zu einem 3a-Konto können sie ihre Vorsorgebeiträge auch in eine 3a-Lebensversicherung einzahlen.
  • Ehepaare oder Konkubinats-Partner sollten ihre Säule-3a-Guthaben nicht im selben Jahr beziehen. Diese werden addiert, was sich ebenfalls negativ auf die steuerliche Progression auswirken kann.
  • Dasselbe gilt für die Guthaben der Pensionskasse und Säule 3a: sie werden gemeinsam besteuert, weshalb eine gestaffelte Auszahlung über mehrere Jahre sinnvoll ist.
  • Jeder Betrag zählt. Auch wenn Sie nicht den jährlichen Maximalbetrag einzahlen können oder wollen, der Steuereffekt macht sich auch schon bei tiefen Beträgen bemerkbar. Berechnen Sie mit dem PostFinance-Rechner, wie viel Steuern Sie sparen, wenn Sie in die Säule 3a einzahlen.

Konkrete Ausführungen und ein Rechenbeispiel, das eine Steuereinsparung durch Staffelung verdeutlicht, finden Sie auch in unserem Artikel «Vorsorge 3a: Mit diesen Tipps sparen Sie Steuern».

Altersvorsorge und Anlegen: Eine Zusammenlegung kann sich langfristig lohnen

Neben den steuerlichen Privilegien der Säule 3a, gibt es weitere Möglichkeiten, Ihr Vorsorgekapital zu optimieren.

Denken Sie bei der privaten Vorsorge 3a als Erstes an ein klassisches 3a-Konto-Lösung oder eine 3a-Lebensversicherung? Es gibt Alternativen dazu, die Ihnen höhere Chancen bieten, Ihr einbezahltes Geld über die Jahre zu vermehren.

Beim 3a-Konto hat man die Wahl, seine Beiträge als Spareinlage zu verzinsen, wobei die Zinsen seit nun längerer Zeit sich auf ein tiefes Niveau bewegen. Oder Sie legen in wenigen Schritten ihr Vorsorgekapital aus dem 3-Konto in Vorsorgefonds an, um langfristig von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren zu können. Da der Anlagehorizont bei Vorsorgegeldern häufig eher langfristig ist, kann ein höheres Risiko eingegangen werden, das mit potenziell höheren Renditechancen belohnt wird. Zudem werden Kursschwankungen über einen längeren Zeitraum besser ausgeglichen. Erfahren Sie mehr zu den Unterschieden zwischen einem Vorsorgekonto und einem Vorsorgefonds in unserem Beitrag «Wie Sie mehr aus Ihrer Vorsorge machen».

Bei einer 3a-Lebensversicherung kann man die klassischen Produkte mit garantierten Leistungen wählen, oder auch hier: in Vorsorgefonds investieren.

Sie sind sich den Vorteilen eines Vorsorgefonds bewusst, sind sich aber noch unsicher, welcher Fonds der richtige für Ihre Bedürfnisse ist? Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal ist der Aktienanteil eines Fonds. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Artikel «Welcher Vorsorgefonds passt zu Ihrer Lebenssituation? Ein Vergleich lohnt sich!».

Teil 4: Wann beginnen? Und was tun bei Erwerbsunterbrüchen? Altersvorsorge und Ihre aktuelle Situation

Früh starten lohnt sich

Sie können es sich schon denken: Früh mit der Altersvorsorge anzufangen, lohnt sich. Sie möchten Beweise? Folgendes Rechenbeispiel:

Sie zahlen jährlich den derzeitigen Maximalbetrag (Stand: 2023) von CHF 7’056.– in Ihre private Vorsorge 3a, auf die Sie durchschnittlich 0.15% Zins erhalten. Wenn Sie dies mit 30 Jahren beginnen, haben Sie mit 65 Jahren – also 35 Jahre später – schon ein Guthaben von CHF 253’742.– (CHF 6‘782.– reine Zinsen).

Das wäre ein aussichtsreicher Batzen für Ihre Pensionierung, oder? Das Ganze ist dem Zinseszinseffekt zu verdanken. Möchten Sie mehr dazu erfahren, lesen Sie auch unseren Beitrag «Der Zinseszinseffekt einfach erklärt».

Je früher Sie mit den Einzahlungen in die Säule 3a beginnen, desto besser

Sie sehen: je früher mit den Einzahlungen in die Säule 3a begonnen wird, desto besser. Auch wenn man in jungen Jahren noch so viele andere Prioritäten hat und nicht das Budget, den Maximalbetrag einzuzahlen, so lohnen sich auch schon kleine Beiträge.

Grundsätzlich kann jede Person in der Schweiz in die Säule 3a einzahlen, die ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Diese Regelung gilt auch für junge Erwachsene und Studenten. Wird also beispielsweise während dem Studium mit Teilzeitjobs ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, kann man auch schon Beiträge in die private Vorsorge 3a einzahlen.

Auslandaufenthalte und andere Pausen in der Erwerbstätigkeit: Das geschieht mit der Vorsorge

Rund 11% der Schweizer Bevölkerung wohnt gemäss EDA im Ausland, die meisten von ihnen in Europa. Ob Sie für längerfristig auswandern oder bloss einige Monate durch die Welt reisen: Die Altersvorsorge sollte dabei nicht vergessen gehen. Denn wer im Ausland weilt, läuft schnell Gefahr, dass Vorsorgelücken entstehen – und man so im Alter eine tiefere Rente in Kauf nehmen muss.

Auch hier gilt: eine Stärkung der privaten Vorsorge ist eine empfehlenswerte Massnahme, um Einbussen der AHV- und BVG-Rente zu kompensieren, die wegen der reduzierten Einzahlungen entstehen. 

Teil 5: Wenn es konkret wird – Frühpensionierung, aufgeschobene Pensionierung oder ordentliche Pensionierung

Kann ich mich Frühpensionieren lassen?

Bereits ab 58 Jahren können Sie sich pensionieren lassen und so früher einen neuen Lebensabschnitt antreten. Eine Frühpensionierung ist jedoch keinesfalls günstig, da die Einkommenslücken bis zur Pensionierung überbrückt werden müssen.

Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Ein Vorbezug der Pensionskasse: Prüfen Sie bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Pensionskasse, was die Bedingungen für eine Frühpensionierung sind. Manche bieten eine Zusatzrente bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters an.
  • Ein AHV-Vorbezug: Ein verfrühter Bezug der AHV-Rente ist möglich – die Rente wird allerdings lebenslänglich gekürzt.
  • Vorbezug der privaten Vorsorge 3a: Die Beträge der Säule 3a können Sie bis zu fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen (gesetzlichen) Pensionsalters auszahlen lassen.

Eine vorzeitige Pensionierung ist also mit massiven Einbussen verbunden, weshalb sie gut geplant werden muss. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel «Frühpensionierung – was muss ich beachten?».

So geht die Teilpensionierung oder der Aufschub der Pensionierung

Auch der Wunsch, länger am Arbeitsleben teilzunehmen ist bei einigen da. Eine Pensionierung kann bis zum 70. Lebensjahr aufgeschoben werden. Dabei kommt auch eine Teilpensionierung in Frage, mit der man sich sanft und schrittweise aus dem Arbeitsleben verabschieden kann. Die Details bezüglich eines Aufschubs der Pensionierung, bespricht man am besten direkt mit dem Arbeitgeber.

Adieu Arbeitsleben – soll ich weiterhin Anlegen?

Nach der Pensionierung heisst es, Füsse hoch. Doch was passiert mit Ihrem Kapital?

Wer nicht mehr erwerbstätig ist, sollte sein Geld anders anlegen als vor der Pensionierung. Auf den Vermögensaufbau folgt nun der Vermögensverzehr, der ebenfalls geplant werden sollte. Übrigens: bezieht man beispielsweise seine Pensionskassengelder auf einmal, verfügt über einen beträchtlichen Betrag, den man in Anlagen investieren könnte.

Fokus sollte insgesamt darauf liegen, Ihr Einkommen zu sichern – sodass Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand sorgenfrei geniessen können. Lesen Sie auch «Anlegen nach der Pensionierung: Das gilt es zu beachten».

Geschafft! Nach der Lektüre unseres umfassenden Vorsorge-Ratgeber sollten Sie nun der absolute Vorsorge-Profi sein. Testen Sie Ihr Wissen in unserem Quiz «Achtung Halbwissen! Die grössten Vorsorgemythen erklärt». Und natürlich: setzen Sie so viel als möglich um, damit Sie sich auf eine sorgenfreie Zeit nach dem Arbeitsleben freuen können.

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